Das Thema Suizid ist in der Heilpraktikerprüfung Psychotherapie ein sehr wichtiges Thema. Im Rahmen der medizinischen Versorgung sind alle Therapeuten aus rechtlicher Sicht angewiesen, Suizide zu verhindern. Dazu muss die Suizidgefährdung erst mal erkannt und eingeschätzt werden.
Gefährdungskriterien nach Kielholz und Pöldinger
- Suizid-Vorkommen in der Familie
- frühere Suizidversuche
- biologische Krisenzeiten
- zerrüttete Familienverhältnisse/Isolation
- Identitätsverlust/ Migration
- fehlen zwischenmenschlicher/religiöser Bindungen
- Arbeitsplatzverlust
- schwere Schuld-/Insuffizienzgefühle und Schuldgedanken
- Alkoholismus/Drogenabhängigkeit
- endogene Depression/Schizophrenie
- psychogene Depression
- lange, andauernde Schlafstörungen
- unheilbare Krankheiten/Schmerzpatienten
Erkennungsmerkmale nach Ringel
- Zunehmende situative Einengung, sich ausgeliefert fühlen
- Der Suizid wird als Erlösung aus der Situation empfunden
- Zunehmende Werteeinengung, Verlust bisheriger Werte
- Zunehmende dynamische Einengung der Gefühlswelt
- Zunehmende Einengung der Beziehungen, sozialer Rückzug
- Aggressionsstauungen, Wendung der Aggression gegen die eigene Person
- Selbstmordphantasien, die sich aufdrängen
- Vorbereitungen zur Duchführung des Suizides
Suizid-Stadien nach Pöldinger
- Erwägungsstadium= noch distanziert
- Ambivalenz-Stadium = Andeutung, Appelle
- Entschluss-Stadium = Ruhe vor dem Sturm = verdächtig aufgeräumt, gelöst = unbedingte sofortige Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus.