Praxisname

Als Freiberufler in Form eines Einzelunternehmens können sogenannte Etablissement-Bezeichnungen als Praxisname verwendet werden.

Zu dieser Bezeichnung muss der Nachname und ein ausgeschriebener Vorname sowie die korrekte Berufsbezeichnung angegeben werden, z.B. Psychotherapeutische Praxis Karl Mustermann – Heilpraktiker eingeschränkt für die Psychotherapie.

Reine Firmenbezeichnungen ohne Eigennamen sind für Kapitalgesellschaften möglich, können z.B. von einer GmbH oder Aktiengesellschaft verwendet werden, und diese müssen im Handelsregister mit Nennung der verantwortlichen Personen eingetragen sein. Grundgedanke des Gesetzgebers dabei ist, dass die verantwortliche Person identifizierbar ist, was bei reinen Phantasiebezeichungen ohne Vor- und Nachname nicht gewährleistet ist.

Grundsätzlich gilt für den öffentlichen Auftritt: Die Berufsbezeichnung Psychotherapeut ist dem Heilpraktiker Psychotherapie nicht erlaubt. Die erlaubten Bezeichnungen sind in den einzelnen Bundesländern leicht abweichend. Generell ist akzeptiert: Heilpraktiker für Psychotherapie – besser noch Heilpraktiker eingeschränkt für die Psychotherapie. Weitere Infos zum Thema unter Berufsbezeichnung Heilpraktiker Psychotherapie.

Besonders wichtig sind die rechtlich korrekten Bezeichnungen in Bezug auf den Internetauftritt. Speziell im Impressum sollten die folgenden Hinweise sichtbar sein, da es im Falle einer fehlenden oder unkorrekten Bezeichnung zu Abmahnungen kommen kann.

  1. die Praxisadresse
  2. das Gesundheitsamt, von dem die Heilpraktikererlaubnis erteilt wurde
  3. das Gesundheitsamt, welches aktuell die zuständige Aufsichtsbehörde ist
  4. die Rechtsgrundlage: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz, BGBI.III 2122-2) sowie Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BGBI.III 2122-2-1).

Im Impressum ist zusätzlich empfehlenswert, einen weiterleitenden Link zu den entsprechenden Internetdarstellungen für die Punkte 3 und 4 anzugeben.