Heilpraktikerprüfung Psychotherapie Grundlagen und Heilpraktikergesetz

Heilpraktikerprüfung Psychotherapie Grundlagen – Heilpraktikergesetz

Die gesetzlichen Grundlagen zum Erwerb der Therapieerlaubnis über das Heilpraktikergesetz finden Sie unter dem Link: Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung.

Die Gesundheitsämter der einzelnen Verwaltungsbezirke führen die Prüfung durch. In der Regel prüft der zuständige Leiter des sozialpsychiatrischen Dienstes (Psychiater)  in Begleitung von Beisitzern (Psychologe, Verwaltungsangestellter, Heilpraktiker). Weitere Informationen zu den einzelnen Prüfungsorten finden Sie unter prüfende Gesundheitsämter.

Da jeder Prüfer unterschiedliche Auffassungen von der Prüfung hat und eigene Schwerpunkte setzt, ist es vor allem in der mündlichen Prüfung wichtig zu wissen, welche Aspekte an dem jeweiligen Gesundheitsamt besonders wichtig sind. Durch unsere Erfahrung in der Prüfungsvorbereitung seit 1999 haben wir die Kenntnisse über diese wichtigen Informationen.

Weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Heilpraktikerin / zum Heilpraktiker Psychotherapie finden Sie unter Online-Prüfungsvorbereitung HP-Psych.

Wir freuen uns über Ihren Anruf  06172-689992 oder Ihre E-Mail info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de, wenn Sie zusätzliche spezielle persönliche Informationen wünschen.


Eine sinnvolle Basis für das erfolgreiche Bestehen der Überprüfung sind:

 

Was brauchen Sie für Ihre Anmeldung:

  • Antrag zur Heilpraktikerprüfung  (kann bei der Stadtverwaltung angefordert werden)
  • Geburtsurkunde
  • Aufenthaltsnachweis
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie mindestens des Hauptschul-Abschlusszeugnisses
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis von Ausbildungskursen

 

Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein, eine abgeschlossene Volksschulbildung und ein unbelastetes polizeiliches Führungszeugnis nachweisen können sowie den ärztlichen Nachweis (Attest), dass sie frei sind von geistigen oder körperlichen Leiden oder einer Sucht, die an der Berufsausübung hindern würden.

Die Prüfungszulassung wird beantragt über die untere Verwaltungsbehörde Ihres ersten Wohnsitzes (Landratsamt/Ordnungsamt). Von dort wird Ihr Antrag an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet.

Zu beachten sind unterschiedliche Anmeldefristen. In der Regel beträgt die Anmeldefrist 6 Monate bis 1 Jahr vor Prüfungstermin. Dies kann sich jedoch bei einzelnen Ämtern auf 2 Jahr erhöhen.

Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig anzumelden. Dies sollte erst nach Rücksprache mit uns erfolgen, da die Anfordernisse an den unterschiedlichen Gesundheitsämtern sehr unterschiedlich sind.

Die Teile der Prüfung zum Heilpraktiker Psychotherapie

Die Überprüfung besteht sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftlichen Prüfungen finden bei vielen Gesundheitsämtern am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Da der Amtsarzt die Prüfung jedoch lt. Gesetz nach eigenem Ermessen gestalten kann, sind bundesweit auch Abweichungen möglich.

Der schriftliche Teil besteht aus 28 Fragen im Antwortwahlverfahren (multiple choice), für deren Bearbeitung Sie in der Regel 55 Minuten Zeit haben. Eine Testklausur finden Sie unter Downloads. Bei richtiger Beantwortung von mindestens 21 Fragen (75%) werden Sie zur Fortsetzung der Überprüfung im mündlichen Teil zugelassen.

Wird dieses Leistungsziel nicht erreicht, wird die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde verweigert. Die Gebühren für die Anmeldung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung liegen je nach Gesundheitsamt bei ca. 900 €.

Nach erfolgreichem Ablegen der schriftlichen Überprüfung wird Ihnen ein Termin für den mündlichen Teil zugewiesen, in der Regel 2-3 Wochen nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung, in Ausnahmefällen auch 2 bis 3 Monate danach.

Die mündliche Prüfung dauert ca. 30 bis 60 Minuten und umfasst neben fachlichen Fragen auch den Umgang mit Falldarstellungen (Differenzialdiagnostik). Auch die praktische psychotherapeutische Fähigkeit fließt immer mehr in die Beurteilung ein. Die mündliche Prüfung wird von einem/r Amtsarzt/ärztin, einem/r Psychiater/in und einem/r Beisitzer/in abgenommen. Beispiele für mündliche Fragen HP-Psych aus den Prüfungen der letzten 10 Jahre.

Vor allem bei der mündlichen Prüfung gibt es bundesweit sehr große Unterschiede. Maßgeblich für die Anmeldung zur Prüfung ist der 1. Wohnsitz bzw. der Ort, an dem man beabsichtigt, eine Praxis eröffnen zu wollen.

Bei bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung erteilt. Sie führen dann die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/in, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ und sind berechtigt eine entsprechende Praxis zur Psychotherapie zu eröffnen.


Bei Nichterreichen der geforderten Prüfungsnachweise gilt Folgendes:

das Thema ist bundesweit unterschiedlich geregelt  – manche  Bundesländer ermöglichen nur den 3-maligen Versuch; danach kann keine Heilerlaubnis mehr beantragt werden – Hessen gehört dazu.

Link zur Vorgabe Hessen betreffend : Wiederholungsmöglichkeit bei Nichtbestehen in Hessen 
Auszug: 4.7.1
Die Überprüfung kann in Hessen von jeder antragstellenden Person höchstens dreimal wiederholt werden. Dabei ist unerheblich, welcher Teil der Überprüfung innerhalb eines Versuches nicht bestanden worden ist. Die in einem anderen Bundesland nicht erfolgreich absolvierten Versuche der Überprüfung sind nur dann anzurechnen, wenn auch in diesem Bundesland die Wiederholungsmöglichkeiten der Überprüfung begrenzt sind. Als erster Versuch gilt derjenige ab Inkrafttreten der neu gefassten Richtlinien.

Fazit: außerhalb von Hessen muss man bei dem entsprechenden Veraltungsbezirk anfragen, ob es abweichende Bestimmungen hinsichtlich der Wiederholungsmöflichkeiten gibt.

Grund ist: Das Heilpraktikergesetz ist Bundesrecht. Die Richtlinien zur Durchführungsverordnung sind Landesrecht – somit kann das jedes Bundesland anders bestimmen.