Praxiskonzept Kurzzeit-Psychotherapie für Heilpraktiker – Weiterbildung zur Praxisführung:
Der Heilpraktiker eingeschränkt für die Psychotherapie bekommt, nach bestandener Überprüfung beim Gesundheheitsamt, die staatliche Erlaubnis zur Psychotherapie und darf eine psychotherapeutische Praxis eröffnen. Welche psychischen Krankheiten er behandeln darf ist unter Störungsbilder psychotherapeutisch behandeln dargestellt.
Er muss bei seinem Therapieangebot auf alle Fälle die Sorgfaltspflicht und die wirtschaftliche Aufklärungspflicht nach Patientenrechtegesetz §630c Abs.3. BGB beachten.
Was bedeutet die wirtschaftliche Aufklärungspflicht nach Patientenrechtegesetz § 630c Abs. 3 Satz 1 BGB für die Praxistätigkeit?
Da für den Heilpraktiker eingeschränkt für die Psychotherapie keine Kassenzulassung zur Abrechnung mit Pflichtkrankenkassen lt. Sozialgesetzbuch ( SGB V ) möglich ist, muss der Patient die Therapiekosten selbst zahlen.
Bei privat krankenversicherten Patienten übernehmen nur einige private Krankenkassen die Therapiekosten, wenn der Heilpraktiker eingeschränkt für die Psychotherapie der Behandler ist. Dies muss so ausdrücklich im Versicherungsvertrag aufgeführt sein.
In diesen wenigen Fällen der Kostenerstattung durch private Krankenkassen verlangt diese in der Regel die Abrechnung nach GebueH (Gebührenordnung der Heilpraktiker von 1985). Diese beziffert seit 1985 für 1 Therapiestunde 26 € als Honorar – weitere Informationen zum Thema Abrechnung mit Krankenkassen finden Sie unter https://heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de/heilpraktiker-lexikon/abrechnung-mit-krankenkassen/.
Ein Heilpraktiker eingeschränkt für die Psychotherapie sollte aktuell für 1 Therapiestunde zwischen 60 – 100 € berechnen, um seine Praxis wirtschaftlich führen zu können. Er ist dazu berechtigt (Honorarfreiheit), da keine rechtlich bindende Gebührenordnung wie für Ärzte besteht, darf aber in diesem Fall auf der Rechnung nicht die GebueH erwähnen.
Somit wird die Behandlung von chronischen bzw. schweren Störungsbildern, welche in der Regel eine längere Behandlungszeit (30 Stunden und mehr) erfordern, durch den Heilpraktiker eingeschränkt für die Psychotherapie den Patienten eine größere Geldsumme kosten. Der Heilpraktiker eingeschränkt für die Psychotherapie muss lt. Patientenrechtegesetz den Patienten dementsprechend aufklären.
Das erfolgreiche Praxiskonzept Kurzzeit-Psychotherapie für Heilpraktiker hat 3 Anwendungsbereiche:
- Als Folge der Einschränkung von Kassenleistungen wird der Heilpraktiker eingeschränkt für die Psychotherapie in der Regel nur für die Kurzzeittherapie bei leichteren, nicht chronifizierten Störungsbildern eine Nachfrage haben, da die hilfesuchenden Patienten in der Regel nicht mehrere tausend Euro für bis zu 50 – 80 Therapiestunden, die bei schwereren chronischen Störungsbildern häufig anfallen, als reine Eigenleistung übernehmen möchten / können.
- Bei schwereren chronischen Störungsbildern ist allerdings eine Alternative in Form einer Übergangstherapie (zur psychischen Stabilisierung) durch den Heilpraktiker Psychotherapie möglich und sinnvoll. Übergangstherapie meint, dass eine therapeutische Unterstützung gesichert ist, bis ein kassenzugelassener Psychotherapeut den Patienten übernehmen und weiter behandeln kann.
- Zusätzlich sind als Erweiterung des Tätigkeitsfeldes diverse Präventionsangebote z.B. für Stressbewältigung, Entspannung, mentales Trainings, Resilienzsteigerung, Herausforderungen in beruflichen sowie privaten Problemfeldern sowie bei schwierigen Lebens- und Konfliktsituationen sinnvoll.
Das Praxiskonzept Kurzzeit-Psychotherapie eignet sich für diese Anwendungsbereiche in besonderem Maße und ist auch als Gundausbildung und Basiskurs für Heilpraktiker / Heilpraktikerinnen Psychotherapie ausgelegt.
Diese klientenzentrierte Vorgehensweise mit Techniken aus verschiedenen bekannten Therapierichtungen ist mit nahezu allen anderen psychotherapeutischen Interventionen als Erweiterung der praktischen therapeutischen Kompetenz kombinierbar und bei vielen Störungsbildern einsetzbar.
Weitere Informationen zur Weiterbildung Kurzzeit-Psychotherapie für Heilpraktiker finden Sie unter
dem folgenden Link: aktuelles Kursangebot /Kurzzeit-Psychotherapie für Heilpraktiker – Termine und Teilnahmepreis
Diese Kursreihe beinhaltet methodenübergreifend die Kombination von Interventionstechniken aus
- Gesprächstherapie
- Hypnosetherapie
- Hypnosevertiefung
- Verhaltenstherapie
- NLP- und Egostatetherapie
- systemischen Therapie / Timelinetherapie
- EMDR
Bei Interesse an der Weitebildung Kurzzeit-Psychotherapie für Heilpraktiker rufen oder schreiben Sie mich an:
Tel.: 06172-689992 oder E-Mail: info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de .
Weiterführende Links zum Thema Weiterbildung Psychotherapie:
European Association of Psychotherapie (EAP) / European Certified of Psychotherapy (ECP)
Deutsche Gesellschaft für Neuro-Linguistische Psychotherapie
Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e. V.
DVP .e.V. schulen- und berufsübergreifender Deutscher Dachverband für Psychotherapie e.V.