Verhaltenstherapeutische Interventionstechniken im Rahmen der Kurzzeit-Psychotherapie
„Was gelernt wurde, kann auch verlernt werden“ – dieser Grundsatz der Lerntheorie kommt auch in verhaltenstherapeutischen Ansätzen zum Zuge. Psychische Störungen bzw. Krankheiten wie etwa Angst, Zwang oder Depression werden dabei als erlernte Verhaltensweisen begriffen, die einmal erlernt wurden und zur Gesundung wieder zu verlernen sind.
Um Neu- bzw. Umlernen zu ermöglichen, wird in der Verhaltenstherapie der Kontext analysiert, in denen die psychische Störung entstanden ist, und ergänzend dazu, die Bedingungen, durch die seit Entstehung die Störung aufrechterhalten wird. Vergleichbar zur Lerntheorie folgen auch verhaltenstherapeutische Diagnose und Therapie dem gleichen Erklärungsmodell. Sind die Bedingungen deutlich, durch die eine psychische Störung entstanden ist und aufrechterhalten wird, können diese Bedingungen verändert und somit eine Heilung möglich bzw. eine andere Verhaltensweise erlernt werden.
Gemeinsam ist heutigen verhaltenstherapeutischen Verfahren, dass sie in einer kontinuierlichen Analyse die Probleme des Patienten fokussieren und dann im zielgerichteten systematischen Vorgehen neues Verhalten einschließlich anderer Körperreaktionen und Gedanken der Problembewältigung einüben. Um eine hohe Lernmotivation der Patienten zu erreichen, werden die Therapiemodelle und therapeutischen Interventionen deutlich erklärt und Lernerfolge regelmäßig überprüft.
Wie in der experimentellen Psychologie ist also auch die Verhaltenstherapie um standardisierte Erfolgskontrolle bemüht. Mit dem pointierten Verweis auf die eigenen Erfolge im Gegenüber zu anderen Therapieverfahren kann übersehen werden, wie sehr diese Erfolge innerhalb des eigenen Theorierahmens gemessen werden und dabei die wissenschaftlichen Hintergründe anderer Therapiekonzepte unberücksichtigt bleiben. Historisch von Bedeutung ist, dass die lern- und verhaltenstherapeutischen Begriffe in Berührung und Auseinandersetzung mit anderen Denktraditionen und Therapiemethoden, insbesondere der Entwicklungspsychologie und der Psychoanalyse, entwickelt wurden.
Diagnostik und Therapieplanung sind in der Verhaltenstherapie eng miteinander verknüpft: geht es in der Diagnose um die Analyse der vorausgehenden und aufrechterhaltenden Bedingungen einer psychischen Störung, so steht in der Therapie an, diese Bedingungen zu verändern.
Um die Therapieziele und den Behandlungsplan zu definieren, bedarf es der Antwort auf fünf wesentliche Fragen, die gemeinsam mit der Patientin / dem Patienten erhoben werden:
- Welche Anliegen, Ziele und Aufträge formuliert der/die PatientIn?
- Wie lassen sich die vorgetragenen/gezeigten typischen Symptome verhaltenstherapeutisch verstehen (Verhaltens- bzw. Mikroanalyse, SORK)?
- Welche Lernerfahrungen haben zur Herausbildung der Symptome beigetragen (Makro- bzw. Schemaanalyse, Oberpläne)?
- Welches Störungsmodell sowie welche Therapieziele ergeben sich aus der Verhaltens-und Problemanalyse?
- Welche unerfüllten Lebensziele und Beziehungsbedürfnisse bestehen seitens des/der PatientIn?
In dem Weiterbildungsmodul kognitive Verhaltenstherapie werden grundlegende Vorgehensweisen und Interventionstechniken aus der Verhaltenstherapie speziell für die Praxistätigkeit als Heilpraktiker / Heilpraktikerinnen eingeschränkt für die Psychotherapie eingeübt.
Dies sind im Einzelnen folgende verhaltenstherapeutische Interventionstechniken:
- Grundgedanken der kognitiven Verhaltenstherapie
- die Psychoedukation
- Anwendung des S-O-R-K(C)-Schemas
- Sokratischer Dialog und kognitive Umstrukturierung
- A-B-C- Analyse
- imaginative Konfrontationstechniken
- Umkonditionierung der Reiz-Reaktionsmuster
- Modell-Lernen