Praxiseröffnung

Nach bestandener Überprüfung gemäß dem Heilpraktikergesetz eingeschränkt

für Psychotherapie und Erhalt der Therapieerlaubnis besteht die Maßgabe, dem zuständigen Gesundheitsamt/Ordnungsamt schriftlich die Eröffnung einer psychotherapeutischen Praxis bekannt zu geben.

Es ist im Vorfeld ordnungsrechtlich zu klären, welche Bestimmungen für entsprechende Praxisräume in den jeweiligen Bundesländern gelten.

Dies kann im Einzelfall zu erheblichen Kosten für den Betreiber führen. Hier ist das Ordnungsamt Ansprechpartner. Um die Kosten gering zu halten, empfiehlt es sich am Anfang der Tätigkeit einen Raum stundenweise in einer bestehenden Praxis zu mieten.

Weitere Informationen zum Thema unter Praxisgründung für Heilpraktiker Psychotherapie.