Heilpraktikerschule Psychotherapie

Prüfungsvorbereitung. Weiterbildungen.

Wir bieten seit 1999 in Frankfurt / Main die Ausbildung sowie Prüfungsvorbereitung zum Heilpraktiker eingeschränkt für die Psychotherapie basierend auf dem Heilpraktikergesetz auch in Form von Einzelstunden sowie Weiterbildungen in verschiedenen Psychotherapiemethoden an.

Vereinbaren Sie einen kostenfreien Probetermin im
Kursunter: 06172-68 99 92

Unser Kursangebot Heilpraktiker Psychotherapie Ausbildung

Die Aus- und Weiterbildungsangebote zum Heilpraktiker eingeschränkt für die Psychotherapie bestehen in folgenden Kursmodulen, die einzeln gebucht werden können – auch Einzelstunden zur Prüfungsvorbereitung sind möglich:

Praxiskurs Kurzzeittherapie / Basiskurs Psychotherapie  

Prüfungsvorbereitung Heilpraktiker Psychotherapie 

Hömöopathie Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie

Was ist für die Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie wichtig zu wissen?

Da es keine gesetzlich vorgeschriebene Form einer Heilpraktiker Psychotherapie Ausbildung gibt, kann jede Anwärterin / jeder Anwärter ihren / seinen eigenen Weg wählen. Bei uns können alle Kursmodule einzeln gebucht werden – je nach persönlichem Bedarf. Weitere Informationen zum Thema unter: was beinhaltet die Heilpraktikerausbildung Psychotherapie.

Der erfolgreiche Abschluss zur staatlichen Therapieerlaubnis setzt theoretisches Fachwissen sowie eine praktische Befähigung zur Psychotherapie  voraus. Der/die Heilpraktiker/in für Psychotherapie hat neben umfassendem psychiatrischen Wissen hinsichtlich einer Differenzialdiagnostik (welche psychischen Krankheiten darf ich behandeln – welche nicht) in seiner / ihrer psychotherapeutischen Tätigkeit der Sorgfaltspflicht zu genügen, d.h. nur Verfahren anzuwenden (wie behandele ich), die zuvor erlernt wurden, so dass keine Gefahr für die Volksgesundheit besteht.

Es ist für die Prüfung empfehlenswert sowie die spätere Praxis-Tätigkeit unabdingbar, neben der reinen Prüfungsvorbereitung (psychiatrisches Theoriewissen), auch über eine praktische psychotherapeutische Befähigung in einer oder mehreren Therapiemethoden zu verfügen. Eine langjährige Ausbildung ist gesetzlich nicht zwingend – auch über welche Therapiemethode die Anwärterin / der Anwärter verfügen soll, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

Wir empfehlen daher den Interessenten für die Prüfungsvorbereitung zum Heilpraktiker Psychotherapie  (wenn bisher noch keine Psychotherapie-Aus- bzw. Weiterbildung absolviert wurde) zuerst eine Basisausbildung in Psychotherapie (Schulung in praktischen therapeutischen Vorgehensweisen) zu besuchen, erst danach die Prüfungsvorbereitung (theoretisch – psychiatrisches Prüfungswissen).

Ohne jegliche praktische (Basis-)Befähigung zur Psychotherapie ist der Erfolg in der Amtsarztprüfung gefährdet, da die Prüfer in der Regel praktische Kenntnisse voraussetzen, auch wenn keine spezielle praktische Fachprüfung durch das Gesundheitsamt lt. Gesetz erfolgen darf. Weitere Informationen zum Thema unter Inhalte der Heilpraktikerprüfung Psychotherapie.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung können dann spezielle Weiterbildungen in vertiefenden Therapieverfahren sowie eine berufsbegleitende Supervision je nach Tätigkeitsschwerpunkt erfolgen  – so wie es auch in anderen medizinischen Berufen üblich ist .

Die gesetzliche Grundlage der Heilpraktiker Psychotherapie Ausbildung

Das Heilpraktikergesetz regelt in Deutschland den Erwerb der Therapieerlaubnis für jeden Bundesbürger außerhalb des universitären Berufsweges als Arzt bzw. psychologischer Psychotherapeut. Seit 1993 besteht die Möglichkeit, eine eingeschränkte Therapieerlaubnis für Psychotherapie zu bekommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen zum Thema unter Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung .

Mit der eingeschränkten Heilerlaubnis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ist es möglich:

  • eine eigene psychotherapeutische Praxis zu eröffnen – Patienten mit psychischen Störungsbildern zu behandeln
  • den Titel „Heilpraktiker/in eingeschränkt bzw. beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ zu führen
  • einen leichteren Zugang zu psychotherapeutischen Fachausbildungen zu bekommen
  • in Einzelfällen mit privaten Krankenkassen abzurechnen, wenn der Patient einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat
  • die Rechnungen für die therapeutische Leistung umsatzsteuerfrei zu stellen
 

Wir beraten Sie gern hinsichtlich der optimalen Vorgehensweise zu Ihrer Therapieerlaubnis und freuen uns über Ihren Anruf / Ihre E-Mail: Tel.: 06172-689992, E-Mail: info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de