In der psychotherapeutischen Arbeit des Heilpraktikers Psychotherapie sollten folgende Grundhaltungen beachtet werden:
• Unterscheidung von psychologischer Beratung, Coaching und Psychotherapie beachten
• Klärung eines nach Möglichkeit gemeinsam erarbeiteten therapeutischen Zieles
• der Therapeut sollte mit allen in der Patientenversorgung anerkannten und angewendeten Grundverfahren vertraut sein
• Anamnese – Diagnostik – Behandlungsplan – Kostenabklärung
• Arbeitsbündnis = formaler Ablauf mit Einwilligung des Patienten
• der Therapeut (berufliche Rolle) führt den Patienten (kooperierende Rolle) an seine eigene Konflikt- und Problemlöseaktivitäten heran
• Fähigkeit und Bereitschaft des Therapeuten zu tragfähiger emotionaler Bindung
• Einsatz einer lehrbaren Technik (bewusst geplanter interaktioneller Prozess)
• Entwurf eines Gesamtbehandlungsplans mit indikationsspezifischen psychotherapeutischen Verfahren
• Nutzung der Verfahren, die den meisten Erfolg versprechen (Gebot der Wirtschaftlichkeit und Wahrung ethischer Normen)
• Überprüfung der Therapieziele und Kontrolle der Behandlungsergebnisse
• ausreichend eigene Selbsterfahrung und Supervision
• Ausschluss von persönlichen, freundschaftlichen, intimen und sexuellen Beziehungen
• fest vereinbarte Zeitstruktur außer in Krisensituationen
• Ansprechen eigener Gefühle (Gegenübertragung) mit Patienten nur in Ausnahmefällen
• der Therapeut erzählt keine persönlichen Dinge über sich selbst
• nicht unter Zeitdruck setzen lassen (schnelle Hilfe)
• Weiterbildung und Qualitätssicherung
Dokumentation, Aufzeichnungspflicht:
• Basisdokumentation soziale Daten: Alter, Familienstand, Bildung, Beruf
• Basisdokumentation Krankheitsdaten: Ursachen, Dauer, Vorbehandlungen, Arbeitsunfähigkeiten, Familienanamnese
• eigene Diagnosestellung
• Behandlungsplan mit Zielvorgaben
• Veränderungsdokumentation (Aussagen über Einzelinterventionen)
• Ergebnisdokumentation (Zielerreichung mit Abweichungen)