In vielen mündlichen Prüfungen bekommt der Anwärter auf die Heilerlaubnis kurze Fallstudien vorgelesen.
Fallstudien und Differenzialdiagnostik sind somit ein wichtges Fach der Prüfungsvorbereitung.
Es besteht die Aufgabe, den genannten Fall differenzialdiagnostisch aufzuarbeiten und eine Verdachtsdiagnose abzugeben. Grundregel hierbei ist, dass die schweren Störungen Vorrang haben.
Folgendes Raster ist als Hilfestellung gedacht, um keine Aspekte in der Prüfungsaufregung zu übersehen.
1. Psychopathologischer Befund :
Herausfilterung der Begriffe aus der allgemeinen Psychopathologie, die mit der Fallschilderung schon gegeben sind.
2. Abklärung aktuer Suizidalität:
z.B. Einengung nach Ringel, Aggressionsstau, konkrete Gedanken, Vorbereitungen, Suizidplan. Entsprechend Prüfung von stationärer Not-Aufnahme.
3. Bildung einer hypothetischen Syndromebene und differentialdiagnostischer Ausschluss von:
• Exogenen Ursachen (F1 unf F0) z.B. Drogen, Medikamente, Alkohol, internistische Erkrankungen
• Endogenen Erkrankungen (F2 und F3) z.B. Depression, Manie, bipolare verläufe, Schizophrenie,
eigenständige Wahnerkrankungen, schizoaffektive Störungen
• Neurotischen Erkrankungen, z.B. neurotische Depression (F 34.1 Dysthymia, F4 Angsterkrankungen,
Zwangserkrankungen)
• reaktive Störungen F 43 – posttraumatische Belastungsstörung – Anpassungsstörungen
• dissoziative Störungen (Konversionsstörungen) F 44
• somatoforme Störungen F 45
• anderer neurotsiche Störungen F 48
• Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren F5 (Ess-Störungen, Schlafstörungen,
Sexualstörungen)
• Persönlichkeitsstörungen (F6)
• Kinder- und Jugendpsychiatrie (F7-9).
Hieraus folgt eine vorläufige Verdachtsdiagnose, die sich im Verlauf der Krankheit erhärten läßt.