Welche Krankheiten darf der/die HeilpraktikerIn eingeschränkt für Psychotherapie behandeln?

Welche Krankheiten der/die HeilpraktikerIn eingeschränkt für Psychotherapie behandeln darf ist eine häufige Frage ist der staatlichen Überprüfung zur Erlangung der Therapieerlaubnis als HeilpraktikerIn eingeschränkt fürPsychotherapie. Ein wichtiger Aspekt ist das in der praktischen Tätigkeit hinsichtlich des therapeutischen Angebots der Praxis.

Grundlegend: die Behandlung körperlicher Erkrankungen ist dem Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie verboten.

Eine auf andere Störungsbilder direkt bezogene verbindliche gesetzliche Regelung wird man jedoch vergeblich suchen.

Die Durchführungsverordnung des  Heilpraktikergesetzes kann dazu ganz allgemein wie folgt auslegt werden: im Rahmen der Volksgesundheit und Sorgfaltpflicht sollte der Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie nur die psychischen Störungen behandeln, für die er über eine praktische therapeutische Methodik/Vorgehensweise (Aus- oder Weiterbildung) verfügt.

Diese Auslegung ist jedoch rechtlich gesehen interpretationsbedürftig. Folgende Gedanken sollen speziell Berufsanfängern eine Hilfe sein, zu entscheiden, welche Störungsbilder für die eigene psychotherapeutische Tätigkeit in Frage kommen.

Das Arbeitsgebiet des  Heilpraktikers Psychotherapie liegt im Bereich psychogen bedingter Störungsbilder
Wenn man das Triadische System nach Schneider (endogen, exogen, psychogen) zugrunde legt, wäre das auf den ersten Blick nur der psychogene Formenkreis, welcher für die therapeutische Tätigkeit als Heilpraktiker Psychotherapie in Frage kommt. Alle diese Themen werden in unserer Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie umfassend dargestellt.

Nach der Internationalen Kassifikation psychischer Störungen (ICD 10) sind das folgende psychische Krankheitsbilder:

  • im F3-Bereich unter F3.4 die Dysthymia, als Ersatzbegriff für die frühere Neurotische Depression
  • der F 4 Bereich Neurotische, Belastungs- und Somatoforme Störungen
  • F5 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
  • F6 Persönlichkeits- und Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen
  • F8 eingeschränkt im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie die leichteren Entwicklungsstörungen (nicht z.B. bei teifgreifenden Entwicklungsstörungen, dem frühkindlichem Autismus)
  • F 9 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend.

Weitere Infos zu Störungsbildern im Lexikon für Heilpraktiker Psychotherapie.

Spezialausbildungen für Heilpraktiker Psychotherapie
Natürlich sollten speziell in dem Bereich Traumatherapie, Therapie von Persönlichkeitsstörungen, Ess-Störungen, Sexualstörungen, chronisch-neurotischen Störungsbildern sowie der Kinder-und Jugendpsychotherapie spezielle Ausbildungsnachweise/Behandlungskompetenzen grundlegende Bedingung sein, diese Störungsbilder zu behandeln.

Bei stark ausgepräter Symptomatik z.B. im Bereich Anorexie, dissoziativer Störung, Borderline-Störung wird häufig eine psychiatrische Behandlung mit Klinikaufenthalt gegeben sein; hier ist die Tätigkeit des Heilpraktikers Psychotherapie von vorn herein stark eingeschränkt bzw. eher auszuschließen.

Besonderheiten den Bereich endogener und exogener Störungsbilder betreffend
Es ist nachvollziehbar, dass der körperlich begründete Bereich psychischer Erkrankungen (F0, F1) dem Facharzt obliegt; genauso der Bereich schwerer affektiver und schizophrener Störungen (endogener Formenkreis oder F2 und F3) im aktuten Stadium der Erkrankung dem Psychiater, da meist zwingend medizinische Maßnahmen, oft mit medikamentöser Behandlung und Zwangseinweisung einhergehend, erforderlich sind.

Es wäre dem Heilpraktiker Psychotherapie allerdings rechtlich gesehen möglich, in Absprache mit dem behandelnden Fach-Arzt (Psychiater), ausserhalb der akuten Stadien der Erkrankung, Betroffenen  mit Störungen aus dem endogenen Formenkreis (F2- F3) mit einer stützenden (nicht aufdeckenden) z.B. verhaltenstherapeutisch orientierten Psychotherapie (Tagesstrukturierung, Motivationsaufbau, soziale Kompetenz)  unter Vermeidung überstimulierender psychotherapeutischer Maßnahmen zu behandeln.

Ähnliche Kooperation mit den behandelnden Ärzten betrifft die Therapie von Sucherkrankungen. Nach klinischer Entgiftungs- und Entwöhungsbehandlung kann auch hier der Heilpraktiker Psychotherapie unter Voraussetzung entsprechender Weiterbildung als Suchttherapeut Betroffene hinsichtlich Wiedereingliederung und Stabilisierung in Krisen psychotherapeutisch unterstützen.

Generelle Empfehlung zur therapeutischen Vorgehensweise des Heilpraktikers Psychotherapie:
Obwohl die Therapieerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz eingeschränkt für Psychotherapie dem Behandler nach bestandener Prüfung rechtlich gesehen eine Vielfalt von Behandlungsmöglichkeiten einräumt, sollte vor allem zu Beginn der Tätigkeit bei schwierigen Beschwerdebildern, im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Heilpraktikers für Psychotherapie, eine Weiterleitung der Patienten an entsprechende Fachtherapeuten Grundgedanke des therapeutischen Handelns sein.