Abrechnung mit Versicherungen

Da der Heilpraktiker sowie auch der Heilpraktiker Psychotherapie in der Regel nur mit privaten Krankenkassen abrechnen kann

und dies auch nur, wenn im Versicherungsvertrag entsprechendes vereinbart ist, empfiehlt es sich, speziell für Pflichtversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.

Weitere Infos zur Abrechnung der Psychotherapiekosten mit privaten Krankenkassen unter Abrechnung für Heilpraktiker Psychotherapie in eigener Praxis.