Abwehrmechanismen bei Zwangsstörungen

Folgende Abwehrmechanismen können laut tiefenpsychologischer Darstellung zu Zwangsstörungen führen:
Reaktionsbildung: Entwicklung von Verhaltensweisen und Interessen, die einem verdrängten Triebwunsch entgegengesetzt sind. Unerlaubte Gefühle (Aggression) werden in ihr Gegenteil (Fürsorge) verkehrt.

Beispiel: Eine Person grüßt den ungeliebten Nachbarn besonders freundlich.

Ungeschehenmachen: Es wird versucht, verbotene aber bereits geschehene Triebhandlungen ungeschehen zu machen.

Beispiel: Waschzwang nach sexueller Selbstbefriedigung

Verschiebung: eine Bedeutung wird von einem Objekt auf ein anderes Objekt verschoben; Impulse werden an leichter erreichbaren Ersatzobjekten ausagiert.

Beispiel: anstatt nicht statthafte Gefühle auszudrücken, wird dieser Impuls verdrängt und auf Ordnungshandlungen im Wohnungsbereich (aufräumen) verschoben

Isolierung: Konflikthafte Impulse sind nicht verdrängt, nur der zugehörige Affekt, z. B. das Lustempfinden, fehlt; Regungen und Erlebnisse werden vom Affekt getrennt.

Beispiel: Traumatische Erfahrungen werden sachlich-distanziert berichtet, als beträfe es die eigene Person nicht, z.B. der Betroffenen spricht ohne Traurigkeit vom Tod eines geliebten Menschen, der kürzlich gestorben ist.