Beim Exhibitionismus zeigen die Betroffenen (nahezu ausschließlich Männer) zwanghaft wiederkehrend die eigenen Genitalien in der Öffentlichkeit, da meist nur auf diesem Wege eine sexuelle Erregung erreicht werden kann. Diese Störung wird unter den sogenannten Paraphilien eingeordnet. Exhibitionismus wird strafrechtlich verfolgt.
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