Rechtliche Aspekte der Praxisgründung

Als Überblick zu den einzelnen Aspekten und Vorschriften der Praxisgründung für

Heilpraktiker Psychotherapie finden Sie hier einige wesentliche Grundgedanken.Weiterführende Informationen unter Praxiseröffnung Heilpraktiker Psychotherapie.

Rechtsform:

Sie beschreibt die Art, in der die freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden soll und bedarf bei einer vorgesehenen Zusammenarbeit mit mehreren Personen einer genauen Prüfung, was in rechtlicher und natürlich auch in steuerlicher Hinsicht sinnvoll ist.

Verträge:

Sie müssen unter Umständen Räumlichkeiten anmieten, Liefer- und Leistungsverträge abschließen, wollen Mitarbeiter und/oder Aushilfskräfte einstellen? Hier sollten die Verträge auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein oder, sofern von dritter Seite (z.B. Vermieter) vorgegeben, auf nicht akzeptable Klauseln geprüft und dann verhandelt werden.

Werbung:

Werbung ist wichtig. Nur ist nicht jede Art der Werbung erlaubt. Wichtig daher ist die Gewissheit, dass die Werbung, für die Sie Zeit und Geld aufwenden, auch zulässig ist und keine begründete Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz und/oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit den hiermit verbundenen nachteiligen, insbesondere finanziellen Folgen zu befürchten ist. Kostenlose Werbung bei Google Places

Behandlungsvertrag:

Wie schon erläutert, kommt durch die Aufnahme der Behandlung ein Behandlungsvertrag zustande. Es empfiehlt sich zur Vermeidung von Streitigkeiten über „enttäuschte Erwartungen“ die wesentlichen Punkte der Behandlung festzulegen.

Haftung:

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt, was die Haftung für Behandlungsfehler angeht, im Grundsatz nichts anderes als für den Arzt. Von besonderer Bedeutung ist daher Ihre Kenntnis über Inhalt und Umfang der Ihnen im Rahmen einer Behandlung obliegenden Sorgfaltspflichten.

Nebentätigkeiten:

Sie möchten neben Ihrer Tätigkeit als Heilpraktiker noch in anderen Bereichen tätig werden? Dies ist grundsätzlich erlaubt. Hier müssen Sie allerdings wissen, ob dies „unter einem Dach“ möglich und erlaubt ist. Auskunft hierzu gibt das Ordnungsamt.