In der Prüfung zum Heilpraktiker Psychotherapie werden auch Kenntnisse
in den anerkannten psychotherapieverfahren Psychoanalyse, Verhaltenstherapie und Gesprächstherapie nach Rogers abgefragt.
Beispiele prüfungsrelevanter Begriffe:
1. Psychoanalyse, Psychoanalytische Therapie (Freud, Adler, Jung) Langzeittherapie
– psychoanalytisches Menschenbild (Dynamik innerhalb der Persönlichkeit)
– Unbewusstes, Vorbewusstes, Bewusstes / ES – ICH – ÜBERICH
– psychosexuelle Phasen
– Abwehrmechanismen und Neurosenentstehung
– psychoanalytische TherapieGrundregel: Patient erzählt alles, was ihm in den Sinn kommt – empfindet
- Abstinenzregel: der Analytiker enthält sich aller agierenden und wertenden Stellungnahmen
- Bearbeitung der Übertragung und des Widerstandes zur Aufdeckung unbewußter Konflikte, Einstellungen, Wünsche usw.
- Bedeutungen und Zusammenhänge werden gedeutet, um sie dem Patienten bewußt zu machen
2. Verhaltenstherapie (inklusive Kognitive Therapie), basierend auf der Lerntheorie, Berücksichtigung affektiver und kognitiver Prozesse, Analyse von Problemen und Verhalten, Funktions-, Motivations-, Beziehungsanalyse.
Beispiele prüfungsrelevanter Begriffe:
- klassische Konditionierung
- operante Konditionierung, Verstärkung
- Löschung, Gegenkonditionierung, Reizüberflutung, Biofeedback, Gedankenstopp, systematische
- Desensibilisierung, Lernen am Modell, Verhaltensanayse nach Saslow und Kanfer {S-O-R-K-C})
- kognitive Wende z. B. Rational Emotive Therapie nach Ellis, ABC-Analyse, Disputation, Gedankenmethoden,
- Gefühlsmethoden, Verhaltensmethoden, Copingstrategien
3. Gesprächstherapie nach C. Rogers
In der klientenzentrierten Gesprächspsychotherapie sollen Klient und Therapeut sich als Partner begegnen und der Klient erfahren können, dass der Therapeut ihn bei der Erforschung seines Selbst verständnisvoll begleitet, d.h. ihn ermutigt, ihn nicht bewertet und in seinen Problemen akzeptiert.
Die sogenannten Basisvariabelen der Gesprächstherapie nach C. Rogers sind:
- Empathie
- unbedingte Wertschätzung
- Kongruenz