Im Rahmen des Prinzips der Komorbidität (syn. Multimorbidität) wird das Vorliegen mehrerer Störungen mit einer Vielfalt von klinischer Symptome differentialdiagnostisch in Haupt- und Nebendiagnosen aufgeteilt, damit die Schwere der Erkrankung, der Krankheitsverlauf, die Notwendigkeit erforderlicher Therapien verdeutliche werden kann. Z.B kann bei einem Patienten mit der Hauptdiagnose Schizophrenie die nicht direkt damit zusammenhängende Ergänzungsdiagnos (evtl. ängstliche Persönlichkeitsstörung) im Rahmen der Komorbidität gestellt werden.
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