Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie

Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker / Heilpraktikerin Psychotherapie

 

Meine Heilpraktikerschule bietet seit 1999 Ausbildung / Weiterbildung  zum Heilpraktiker / Heilpraktikerin eingeschränkt für die Psychotherapie an.

Die bisherigen Kursangebote für die Prüfungsvorbereitung zum Heilpraktiker zur Heilparktikerin Psychotherapie in Frankfurt/M. werden aktuell nur in Form von Präsenzunterricht in Kleingeruppen online durchgeführt.

Die  Aus-und Weiterbildungsangebote in Modulform (Gesprächstherapie, Hypnosetherapie, Verhaltehstherapie, NLP-Therapie, Biografischer Therapie, systemischer Therapie und EMDR werden im Rahmen des Praxiskonzeptes Kurzzeitpsychotherapie in Kleingruppen  durchgeführt – als Liveübertragung in der Online-Kursform über Zoom (Module 1,2,3) sowie als Präsenzkurse (Module 4,5,6,7) in Frankfurt Main, Hügelstr. 67 im Rudolf-Steiner Haus.

Für Einzeltraining / Einzelstunden speziell zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung können Termine in Bad Homburg vereinbart werden / auf Wusch auch in der Onlineform über Zoom.

Unter den folgenden Links gelangen Sie direkt zu dem entsprechenden Kursangebot:


Bei Interesse an meinen
Aus-und Weiterbildungsangeboten rufen Sie oder schreiben Sie mich bitte an:
Tel.: 06172-689992 oder E-Mail: info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de.

Weiterführende Hinweise zu Erfahrungen im Bereich Coaching und Psychotherapie von Bernhard Tille finden Sie unter Downloads.

Was ist wichtig für die Prüfung?

Gesetzlich zwingende Vorgaben für die Ausbildung / Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie gibt es nicht. Es empfiehlt sich allerdings sehr, vor Anmeldung zur Prüfung, schon einige Kenntnisse in einer psychotherapeutischen Technik erlernt zu haben; die Bestehenschance vergrößert sich dadurch auf alle Fälle.

Weitere Informationen zum Thema unter:  was beinhaltet die Heilpraktikerausbildung Psychotherapie .

Die inhaltliche Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung unterliegt nur geringen gesetzlichen Bestimmungen, diese finden Sie unter Prüfungsvoraussetzungen HP-Psych. – jede Anwärterin / jeder Anwärter kann sich auch ohne eine Kursteilnahme zur Prüfung  anmelden. Allerdings ist auf die hohe durchschnittliche Durchfallquote von ca. 70 % hinzuweisen.

Die persönliche Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung bei dem (je nach Wohnort zuständigen) Gesundheitsamt erhöht die Bestehens-Chancen wesentlich.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf  unter Tel.: 06172-689992 oder E-Mail unter info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de , dann bespreche Ich mit Ihnen kostenlos Ihre erfolgreiche Strategie für eine optimale Prüfungsvorbereitung .

Auch verschiedene spezielle Themen nach der bestandenen Amtsarztprüfung wie z.B. Fragen zur Praxisgründung (Finanzamt/Steuern, Werbung, Abrechnung, Rechnungsstellung etc.) sowie das Erlernen von psychotherapeutischen Interventionstechniken / Therapieplänen /psychotherapeutischen Vorgehensweisen können in Form eines Unterrichts in Kleingruppen erfolgen.

Die Beantwortung grundlegender Fragen zum Thema Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie finden Sie unter wichtige Infos zur Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie.

Gesetzliche Bestimmungen zur Heilpraktikerprüfung

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Berechtigung zur Psychotherapie als Facharzt für psychotherapeutische Medizin sowie für psychologische Psychotherapeuten (Psychologie-Studium und Approbation) möglich. Diese psychotherapeutische Tätigkeit ist im Psychotherapeutengesetz geregelt.

Zusätzlich steht in Deutschland, auch ohne Universitätsstudium, die Erlaubnis zur Psychotherapie über das Heilpraktikergesetz jedem Bundesbürger der das 25. Lebensjahr erreicht hat offen.

Eine spezielle Möglichkeit der Einschränkung nur für die Ausübung der Psychotherapie im Rahmen des Heilpraktikergesetzes basiert  auf einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1993(Az. 3 C 34/90, NJW 1993, 2395 ff.). Diese regelt die Tätigkeit des sog. „kleinen“ Heilpraktikers = Heilpraktiker eingeschränkt für die Psychotherapie, welcher nur bestimmte psychische Erkrankungen behandeln darf.

Die Durchführungsverordnung regelt das Procedere der Prüfung

Den Gesetzestext für die Durchführung der Überprüfung beim Gesundheitsamt finden Sie unter Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung, speziell wichtig ist der Punkt 8.2 für die eingeschränkte Überprüfung HP-Psych.

Die Überprüfung, ob die eingeschränkte Erlaubnis im Rahmen des Heilpraktikergesetzes im Einzelfall möglich ist, wird von dem zuständigen Gesundheitsamt am 1. Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers durchgeführt.

Wichtig: Anmeldefristen beachten:

Im Vorfeld der Prüfungsvorbereitung sollte hinterfragt werden, welche Anmeldefristen bei dem Gesundheitsamt des 1. Wohnsitzes bestehen, da diese Zeiten sehr variieren können. Es besteht auch die Möglichkeit, den Prüfungsort zu wechseln, wenn man darstellen kann, dass man an dem vom 1. Wohnsitz abweichenden Ort in Zukunft beabsichtigt, eine Praxis zu eröffnen.

Welches Gesundheitsamt entsprechend dem Wohnsitz zuständig ist finden Sie unter Gesundheitsämter bundesweite Heilpraktikerprüfung.

Gern beantworte ich alle Ihre weiteren Fragen unter Tel.: 06172-689992 oder E-Mail unter info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de

Weiterführende Links zum Thema Weiterbildung und Psychotherapie:

Aus- und Weiterbildungszertifikate von Bernhard Tille

European Association of Psychotherapie (EAP) 

European Certified of Psychotherapy (ECP)

Deutsche Gesellschaft für Neuro-Linguistische Psychotherapie

Europäische Gesellschaft für Neuro-Linguistische Psychotherapie

Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e. V.

DVP .e.V. schulen- und berufsübergreifender Deutscher Dachverband für Psychotherapie e.V.

Schulen- und Berufsübergreifender Deutscher Dachverband für Psychotherapie