Infos zur Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie: was ist wichtig zu wissen?

Im Bereich der Heilpraktiker Psychotherapie Ausbildung und Prüfungsvorbereitung, die wir seit 1999 anbieten, tauchen immer wieder ähnliche Unsicherheiten bzw. Fragestellungen auf. Durch unsere Infos zur Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie möchten wir allen Interessierten Hilfestellung geben, erfolgreich auf die Prüfung zugehen zu können.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Heilpraktiker Psychotherapie

Spezielle Fragestellungen vor der Anmeldung zur Prüfung

Vor Anmeldung zur Prüfung ist es wichtig, sich ein umfassendes Bild bezüglich der grundlegenden Themen machen zu können. Bei den jeweiligen Links sind weiterführende Informationen zu finden. Gern können Sie sich auch per E-Mail info@nlp-hessen.de oder telefonisch 06172-689992 an uns wenden, falls Sie noch zusätzliche Fragen haben sollten.

Was muss für die Prüfung zum Heilpraktiker Psychotherapie gewusst werden?

Folgende Themenbereiche aus der Psychiatrie sind prüfungsrelevant:

Psychiatrische Diagnostik und Nosologie (Lehre von den psychischen Krankheiten), Klassifikation psychiatrischer Krankheiten, allgemeine Psychopathologie, körperlich begründbare psychische Störungen, affektive Psychosen, Schizophrenie und schizoaffektive Psychosen, Wahnerkrankungen, Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten und illegalen Drogen, Neurosen, Erlebnisreaktionen, somatoforme Störungen, Persönlichkeitsstörungen, Sexualstörungen, Ess-Störungen, Psychopharmakologie, Sozialpsychiatrie, Kinder- u. Jugendpsychiatrie, psychiatrische Notfälle, Suicid, psychotherapeutische Verfahren, forensische Psychiatrie, ICD 10, Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung.

Die Differentialdiagnose psychischer Erkrankungen muss in der mündlichen Prüfung an Fallbeispielen dargestellt werden können.

Manche Themen haben einen haben höheren Stellenwert in der Prüfung, manche sind eher Randthemen. In unseren Kursen gewichten wir die einzelnen Bereiche aufgrund unserer über 20-jährigen Erfahrung im Bereich der Prüfungsvorbereitung.

Welche Vorkenntnisse sind für die Teilnahme an einer Prüfungsvorbereitung erforderlich?

Generell sind keine Vorkenntnisse notwendig, da alle theoretischen Themen in unserem Prüfungsvorbereitungskurs von Grund auf durchgearbeitet und eingeübt werden. Der Start fällt eventuell leichter, wenn die Teilnehmer schon in verwandten Bereichen wie z.B. Sozialpädagogik, Medizin, psychologischer Beratung gearbeitet haben oder sich mit ähnlichen Themen beruflich sowie privat beschäftigt haben; eine Voraussetzung ist dies jedoch nicht.

Eine weitere Möglichkeit zur Einstimmung auf den Prüfungsvorbereitungskurs besteht darin, in einem Psychiatriebuch (siehe Literaturempfehlung) schon mal vorab zu lesen.

Wie hoch ist der Lernaufwand, wenn ich kein Vorwissen habe?

  • Ohne Vorwissen waren die meisten unsere Kursteilnehmer bisher erfolgreich, wenn während der Kurszeit (5 – 6 Monate) täglich 1- max. 2 Lernstunden realisiert wurden.
  • Ca. 50% unserer Kursteilnehmer gehen direkt nach dem Prüfungsvorbereitungskurs zur Prüfung = alle, welche die tägliche Lernzeit über 5 – 6 Monate einhalten können.
  • Die anderen 50% lassen sich nach dem Prüfungsvorbereitungskurs zusätzlich 6 Monate Zeit, um in privaten Lerngruppen – die aus dem Kurs heraus gebildet werden können – die Lerninhalte mit mehr Zeit zu vertiefen.    


Um das eigene Vorwissen hinsichtlich der Prüfungsthemen aktuell einschätzen zu können, empfehle ich, die Fragen in diesen beiden Tests zu beantworten:

In welchem Zeitraum ist die Prüfungsvorbereitung machbar ?

Aus langjähriger Erfahrung mit hunderten von erfolgreichen Absolventen kann gesagt werden: Es ist in ca. 6 Monaten zu bewältigen, wenn die tägliche Lernzeit von 1-2 Stunden (je nach Vorkenntnissen) eingehalten wird. Zusätzlich hat sich bei den bisherigen Prüfungen gezeigt, dass eine Aus- oder Weiterbildung in einer Psychotherapiemethode die Erfolgschancen erhöht, obwohl diese gestzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist. Allerdings sollte man in der mündlichen Prüfung darstellen können, mit welcher Psychotherapiemethode man arbeiten will und am besten auch Nachweise vorlegen können, wie und wo man diese Methode erlernt hat.

Die Dauer der Ausbildung in einer praktischen Psychotherapiemethode  muss zum Zeitraum der Prüfungsvorbereitung (nur psychiatrisches Theoriewissen) hinzugerechnet werden.

Gibt es gesetzliche Voraussetzungen / Leitlinien für die Prüfung?

Im Heilpraktikergesetz, der Durchführungsordnung sowie den Richtlinien zur Durchführungsverordnung (speziell § 8.2) sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Prüfung dargestellt. Zusätzlich haben verschiedene prüfende Amtsärzte auch subjektiv unterschiedliche Auffassungen zum Thema psychotherapeutischer Aus- und Weiterbildung und gestalten die Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach eigenem Ermessen.

Eine Aus- bzw. Weiterbildung in zumindest einer praktisch anwendbaren Therapiemethode sollte vorliegen. Eine Zusammenfassung grundlegender Prüfungs-Erkenntnisse der letzten Jahre finden Interessierte unter Voraussetzungen zur Amtsarztprüfung.

Leitlinien zur Überprüfung für den sektoralen Heilpraktiker-Psychotherapie

  • Die antragstellende Person kennt das Gesundheitssystem in Deutschland in seinen wesentlichen Strukturen und weiß um die Stellung des Heilpraktikerberufs in diesem System.

  • Die antragstellende Person kennt die für die Ausübung des Heilpraktikerberufs relevanten Rechtsvorschriften aus dem Straf- und Zivilrecht sowie aus anderen einschlägigen Rechtsgebieten, insbesondere das Heilpraktikergesetz, das Patientenrechtegesetz, das Heilmittelwerbegesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und ist in der Lage, ihr Handeln im Interesse des Patientenschutzes nach diesen Regelungen auszurichten.

  • Die antragstellende Person kann ihre eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten zutreffend einschätzen; sie weiß insbesondere über die Grenzen ihrer Fähigkeiten auch mit Blick auf ihre haftungsrechtlichen Verantwortlichkeiten Bescheid.

  • Die antragstellende Person ist sich der Bedeutung von Qualitätsmanagement und Dokumentation bei der Berufsausübung bewusst; sie ist in der Lage, diese Kenntnisse bei der Ausübung des Berufs zu beachten.

  • Die antragstellende Person ist in der Lage, eine berufsbezogene Diagnose zu stellen, aus der sie einen Behandlungsvorschlag herleitet, der keine Gefährdung der Patientengesundheit (Kontraindikationen) erwarten lässt.

  • Die antragstellende Person ist insbesondere dann, wenn der Behandlungsvorschlag die Anwendung invasiver Maßnahmen (aufdeckende Psychotherapieverfahren) beinhaltet, in der Lage zu zeigen, dass sie diese Maßnahmen ohne Gefährdung der Patientengesundheit anwenden kann.

  • Die antragstellende Person kann aufgrund kommunikativer Kenntnisse angemessen mit Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen kommunizieren und interagieren.

  • Enthält der Behandlungsvorschlag der antragstellenden Person Maßnahmen, die den alternativen Therapieformen zuzurechnen sind, erklärt sie die vorgeschlagenen Maßnahmen und ist auf Nachfrage in der Lage zu zeigen, dass sie diese ohne Gefährdung der Patientengesundheit anwenden kann. Die entsprechende Demonstration (Anwendung) von Fertigkeiten in der späteren Praxistätigkeit kann in der Überprüfung thematisiert werden.

  • Dabei ist insbesondere auch zu überprüfen, ob die antragstellende Person in der Lage ist, die Krankheiten, Leiden oder sonstigen Körperschäden aus dem für die sektorale Heilpraktikererlaubnis einschlägigen Bereich von den Krankheiten, Leiden oder sonstigen Körperschäden zu unterscheiden, die außerhalb dieses Bereichs liegen.

Gibt es Wartezeiten, um zur Prüfung zugelassen zu werden?

Ja, und zwar sehr unterschiedliche. In seltenen Fällen kann dies sogar 1-2 Jahre dauern. Die meisten Prüfungsbezirke haben eine Wartefrist von 3 Monaten, manche auch nur einige Wochen. Am besten ist es, bei der zuständigen Behörde (siehe Prüfungsämter Deutschland) nachzufragen, um den aktuellen Stand der Anmeldefristen zu erfahren.

Wo kann ich mich zur Prüfung anmelden?

In der Regel wird vom Gesetzgeber der 1. Wohnsitz gefordert. Die Verwaltungsbehörden akzeptieren in der Regel auch, wenn man glaubhaft versichert, in ihrem Verwaltungsbezirk in Zukunft praktizieren zu wollen. Ansprechpartner ist ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung bzw. des Kreisamtes.

In einigen Fällen (z.B. bei Wartezeiten bis zu 2 Jahren an einigen Gesundheitsämtern) ist es sogar auch ratsam, für die Prüfung eine ca. 3-4 monatige Verlegung des 1. Wohnsitzes in Kauf zu nehmen, um diesen terminlichen Verzögerungen oder anderen Unbilden wie z.B. schwieriger Prüfungsatmosphäre etc. zu entkommen. Auf alle Fälle sollte man bis zur Absolvierung der Prüfung dann auch am „neuen“ Wohnsitz angemeldet bleiben, sonst kann die Durchführung der Prüfung unter Umständen vom prüfenden Gesundheitsamt abgelehnt werden.

Manche Verwaltungsbehörden akzeptieren auch einen Wechsel an ein anders Prüfungsamt (außerhalb des 1. Wohnsitzes), wenn man glaubhaft versichert, später dort tätig sein zu wollen. Dieser „Nachweis“ kann je nach Verwaltungsbezirk sehr unterschiedlich sein; mache Behörden möchten einen Mietvorvertarg, anderen reicht die mündliche Aussage.

Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen, falls ich durchfalle?

Man wird zur mündlichen Prüfung erst nach bestandener schriftlicher Prüfung zugelassen. Wenn man bei der Mündlichen durchfällt, muss in der Regel auch die schriftliche Prüfung wiederholt werden. Die Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung ist bundesweit unterschiedlich geregelt – viele Bundesländer ermöglichen nur den 3-maligen Versuch; danach kann keine Heilerlaubnis mehr beantragt werden.

Wie hoch sind die staatlichen Gebühren für die Prüfung ?

Die gesamten Gebühren für die Anmeldung zur Prüfung, die mündliche und schriftliche Prüfung sowie die Erlaubnisurkunde betragen je nach Prüfungsort ca. 800 Euro.

Wann beginnen unsere Prüfungsvorbereitungskurse?

Eine Kursreihe beginnt jeweils im Frühjahr und Herbst und geht über 5 Monate. Die Kursteile sind immer am Wochenende – die einzelnen Daten dazu finden Sie unter Kurstermine – die Treffen sind 1 mal monatlich. Auf Wunsch ist auch Einzelunterricht möglich.

Die meisten Teilnehmer melden sich rechtzeitig vor Beginn des Kurses beim Gesundheitsamt zur Prüfung an. Die Prüfungen der Gesundheitsämter sind immer am 3. Mittwoch im März und 2. Mittwoch im Oktober.

Wann werden die Prüfungen beim Gesundheitsamt durchgeführt?

In den einzelnen Bundesländern ist dies unterschiedlich geregelt. Weitere Besonderheit: In einigen Bundesländern wie z.B. Rheinland-Pfalz (Mainz-Bingen) und Saarland (Saarbrücken) erfolgt die Prüfung zentral für das gesamte Bundesland in den genannten Städten. An manchen Prüfungsorten bestehen Wartezeiten bis über 1 Jahr, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Grundsätzlich kann jedes Gesundheitsamt den Zeitpunkt der Prüfung nach eigenem Ermessen festlegen.

Die meisten Gesundheitsämter in Deutschland verwenden für die Überprüfung den Fragenkatalog, welcher durch eine zentrale Verwaltungsstelle halbjährlich neu entworfen wird und haben dadurch auch dieselben schriftlichen Prüfungstermine: 3. Mittwoch im März, 2. Mittwoch im Oktober. Die schriftliche Prüfung besteht aus 28 Multiple-Choice-Fragen; diese müssen in 55 Minuten beantwortet werden. Hier finden Interessierte eine Probeklausur.

Die Termine zur mündlichen Prüfung zum HP-Psych. werden nach bestandener schriftlicher Prüfung dem Antragsteller/der Antragstellerin mitgeteilt und können, je nach Gesundheitsamt, Tage bis mehrere Monate nach der schriftlichen Prüfung sein. Üblicherweise werden 40 Minuten veranschlagt. Je nach prüfendem Gesundheitsamt sind auch abweichende mündliche Prüfungszeiten von 15 Minuten bis 2 Stunden bekannt. Aus diesen Gründen ist es ratsam, sich schon im Vorfeld der Prüfung zu informieren, welche Bedingungen für die Prüfung am eigenen 1. Wohnsitz bestehen.  

Sind die Fragenkomplexe überall in Deutschland gleich oder zumindest ähnlich, sodass die Ausbildung bei Ihrem Institut bundesweit Relevanz hat?

Speziell die mündlichen Prüfungen weichen bundesweit stark voneinander ab. Unsere Ausbildung hat Relevanz für die Prüfungen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnehmer im Kurs kommen dementsprechend  auch aus anderen Bundesländern. Die Prüfungsinhalte sind schriftlich bundesweit identisch, mündlich weichen sie jedoch nach Maßgabe des Amtsarztes ab. Alle Inhalte, die für die bundesweiten mündlichen Prüfungen wichtig sind, werden im Kurs durchgenommen und eingeübt.

Wie viel Zeitaufwand erfordert die Prüfungsvorbereitung? Ist das neben einer beruflichen Tätigkeit möglich?

Die reine Prüfungsvorbereitung kann in einem halben Jahr mit ca. 1-2 Lernstunden täglich mit Erfolg absolviert werden. Hilfreich für effektives Lernen ist ein Kursbesuch in unserer Heilpraktikerschule, damit die relevanten Prüfungsinhalte bekannt sind, sonst besteht die Gefahr, sich zu verzetteln, und man verliert viel Zeit mit Lernthemen, die nicht prüfungsrelevant sind.

Manche Teilnehmer, die beruflich oder privat zeitlich sehr beansprucht sind, erweitern den Zeitraum der Vorbereitung auf 12 Monate, um nach dem Kursbesuch, wenn alle Lerninhalte bekannt sind und besprochen wurden, in eigener Regie oder in Übungsgruppen mit Studienkollegen die Inhalte zu vertiefen. Falls noch keine Psychotherapiemethode erlernt wurde, wäre vor der Prüfung diese noch zu absolvieren; zumindest zu beginnen – Dauer ca. 1 – 2 Jahre.

Welche Psychotherapieausbildungen sollten sinnvollerweise vorliegen?

Dazu macht der Gesetzgeber keine exakten Aussagen. Aus Erfahrung kann gesagt werden, dass unter den hunderten von Einzelmethoden im Bereich psychotherapeutischer Tätigkeit, jene besonders empfehlenswert sind, die auf den grundlegend anerkannten Methoden der Tiefenpsychologie sowie Verhaltenstherapie aufbauen oder damit in Verbindung stehen. Das sind z.B. Gestalttherapie, Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie, NLP-Therapie , Hypnosetherapie, Entspannungstherapie, Logotherapie etc. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Grundkurs Psychotherapie.

Aus- und Weiterbildungen, die sich auf rein energetische oder kosmische Wirkprinzipien z.B. Reiki, Engelmeditationen, Reinkarnationstherapie etc. beziehen, sind nicht jedem prüfenden Amtsarzt als einzige und grundlegende Psychotherapiemethode einleuchtend und nachvollziehbar.

Muss man für die Prüfung auch schon psychotherapeutische Techniken erlernt haben?

Das Heilpraktikergesetz bzw. die Durchführungsverordnung zur Prüfung machen bisher keine exakten Vorgaben hinsichtlich einer praktischen Ausbildung in einer Psychotherapiemethode. Da in den Überprüfungen durch die Amtsärzte, neben dem reinen psychiatrischen Wissen,  vermehrt auch nach praktischen psychotherapeutischen Fähigkeiten gefragt wird, macht es Sinn, vor der Prüfung zumindest einen Basiskurs in einer Psychotherapiemethode besucht zu haben. Auch eine Ausbildung in Coaching-, Gesprächsführungs-, psychologischen Beratungs- und Konfliktlösungstechniken wird bei vielen prüfenden Amtsärzten als eine praktische Vorbereitung auf die psychotherapeutische Tätigkeit gewertet. Eine spätere sinnhafte und letztendlich auch erfolgreiche Tätigkeit wird generell die Ausbildung in einer Psychotherapiemethode sowie weiterführende Fortbildungen erfordern.

Wie kann man sich gut auf die Prüfung vorbereiten?

Da die schriftliche Prüfung an den meisten Prüfungsämtern auf einem jährlich neu konzipierten Fragenkatalog (28 Multiple-Choice-Fragen) des Gesundheitsamtes Ansbach in Bayern  beruht, besteht der 1. Schritt darin, grundlegende Frageformen der schriftlichen Prüfungsfragen kennenzulernen.

Sehr wichtig ist es jedoch, vor allem hinsichtlich der mündlichen Prüfungsfragen einschätzen zu können, welche speziellen Themen an den einzelnen Gesundheitsämtern bevorzugt werden, da in diesem Bereich erfahrungsgemäß große Abweichungen in Bezug auf das geforderte Wissen anzutreffen sind.

Weiterhin entscheidet sehr stark die grundlegende Prüfungsatmosphäre an den einzelnen Gesundheitsämtern, welche spezielle Vorbereitung Sinn macht, bzw. welche Erfolgschance an dem jeweiligen Gesundheitsamt überhaupt besteht. Manchmal kann unter ungünstigen Umständen ein erfolgreiches Abschneiden, vor allem bei der mündlichen Prüfung, trotz einem umfassendem psychiatrischen Literaturstudium gefährdet sein.

Unsere Heilpraktikerschule bietet entsprechende Vorbereitungskurse/Einzelcoachings seit 1998 mit hoher Bestehensquote an, um sich auf die speziellen Anforderungen der einzelnen Gesundheitsämter gezielt vorbereiten zu können.

Ist ein Praktikum in einer psychiatrischen Klinik Pflicht?

Jeder prüfende Amtsarzt ist sehr erfreut, wenn die Prüflinge schon mal schwere psychiatrische Krankheitsbilder (z.B. Schizophrenien, Wahnerkrankungen, schwere Depressionen, manisch-depressive Mischzustände, Borderline-Patienten) gesehen haben. Ein Praktikum ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Hinzu kommt, dass nur wenige Kliniken bereit sind, für angehenden Heilpraktiker Psychotherapie entsprechende Plätze bereitzustellen, bzw. die Anwärter/innen zur Prüfung wegen der eigenen aktuellen beruflichen Tätigkeit nur begrenzt Zeit haben, ein solches Praktikum zu absolvieren.

Fragen und Antworten zur späteren Praxistätigkeit nach bestandener Prüfung

Welche Berufsbezeichnung ist erlaubt?

Da es in den letzten Jahren immer wieder zu Abmahnungen kam, ist es empfehlenswert, sich mit diesem Thema sorgfältig auseinanderzusetzen. Umfassende Informationen finden Interessierte unter Berufsbezeichnung.

Welche Krankheiten dürfen behandelt werden?

Grundlegend kann gesagt werden, dass der HP-Psych. nur psychische Erkrankungen (also auf keinen Fall körperliche Erkrankungen) behandeln darf. Allerdings sind auch im Bereich der psychischen Störungsbilder Erkrankungen zu finden, die der medikamentösen, ärztlichen/psychiatrischen Behandlung vorbehalten sind. Welche das im Einzelnen sind, erfahren Interessierte in dem Artikel: Welche Krankheiten darf der HP-Psych. behandeln?

Kann ich nach bestandener Prüfung und Zulassung überall in Deutschland praktizieren?

Ja, die Praxiseröffnung ist in ganz Deutschland möglich, weil das Heilpraktikergesetz ein Bundesgesetz ist.

Übernehmen Krankenkassen die Behandlungskosten?

Die Pflichtkrankenkassen (AOK, Barmer, DAK etc.) übernehmen grundsätzlich nur die Behandlungskosten approbierter psychologischer Psychotherapeuten und psychotherapeutischer Ärzte. Die privaten Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten nur, wenn dies im einzelnen Versicherungsvertrag des Patienten ausdrücklich entsprechend geregelt ist, und wenn, dann meist nur im Rahmen der Gebührenordnung Heilpraktiker Psychotherapie – siehe auch unter Abrechnung mit Krankenkassen.

Welche Chancen bestehen, in der Tätigkeit ein Einkommen zu erzielen?

Da aus den vorgenannten Gründen die Leistungen überwiegend im Selbstzahlerbereich ( üblich sind 50-90 Euro pro Stunde) abzurechnen sind, braucht es in der Regel ein gutes Marketing der Praxis (speziell Internetseite, Bekanntwerden durch Vorträge etc.), eine Fokussierung auf bestimmte Patientengruppen sowie bestimmte Krankheitsbilder, um sich regional  zu etablieren. Wie bei den meisten Neugründungen in einer freiberuflichen Tätigkeit sollten unter der Bedingung täglichen aktiven Einsatzes 1-2 Jahre eingeplant werden, bis eine gewisse Bekanntheit zu Empfehlungen und somit regelmäßigen Einnahmen führt.

Weitere Informationen hinsichtlich der wirtschaftlichen Aspekte zum Beginn der Tätigkeit sind unter Praxiskonzept Kurzzeit-Psychotherapie für Heilpraktiker zu finden.

Was muss man beachten, wenn man eine Praxis eröffnen will?

Betreffend einer Praxiseröffnung bestehen eine Reihe ordnungsrechtlicher, finanzrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und versicherungstechnischer Fragen. Umfassend Informationen finden Interessierte unter Praxiseröffnung. Hierfür bieten wir auch die Möglichkeit zu einer Einzelstunde in Bad Homburg. Bei Interesse bitte Kontaktaufnahme unter Tel.: 06172-689992 oder E-Mail unter info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de