Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie

 

 

 

Unser Kursangebot zur Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie

Unsere Heilpraktikerschule bietet seit 1999 die Ausbildung zum Heilpraktiker / Heilpraktikerin eingeschränkt für die Psychotherapie sowie Kurse zur psychotherapeutischen Weiterbildung in 60433 Frankfurt am Main und 65195 Wiesbaden an. Unser Ausbildungsangebot umfasst:

 

Hier finden Sie   Referenzen bisheriger Kursteilnehmer.

Was ist wichtig für die Prüfung?

Gesetzlich zwingende Vorgaben für die Ausbildung / Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie gibt es nicht. Es empfiehlt sich allerdings sehr, vor Anmeldung zur Prüfung, schon einige Kenntnisse in einer psychotherapeutischen Technik erlernt zu haben; die Bestehenschance vergrößert sich dadurch auf alle Fälle. Weitere Informationen zumThema unter:  was beinhaltet die Heilpraktikerausbildung Psychotherapie .

Unsere Kurs-Teilnehmer können sich dementsprechend, je nach persönlichem Aus- und Weiterbildungsbedarf, aus dem aktuellen Angebot das passende Kursmodul für die persönliche Ausbildung / Weiterbildung heraussuchen:

 

Einzelcoaching zur Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker eingeschränkt für die Psychotherapie

Verschiedene spezielle Themen wie z.B. Fragen zur Praxisgründung (Finanzamt/Steuern, Werbung, Abrechnung, Rechnungsstellung etc.), Vermittlung von psychotherapeutischen Interventionstechniken, sowie persönliche Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung bei dem (je nach Wohnort zuständigen) Gesundheitsamt sowie Supervision können auch in Form von Einzelstunden  gebucht werden – Tel.: 06172-689992 oder E-Mail unter  info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de .

Die Beantwortung grundlegender Fragen zum Thema Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie

finden Sie unter wichtige Infos zur Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie.

Gesetzliche Bestimmungen zur Heilpraktikerprüfung

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Berechtigung zur Psychotherapie als Facharzt für psychotherapeutische Medizin (eine psychotherapeutische Zusatzausbildung aufbauend auf dem Medizinstudium ist  hierzu erforderlich) auch für psychologische Psychotherapeuten (Psychologie-Studium und Approbation) möglich. Diese psychotherapeutische Tätigkeit ist im Psychotherapeutengesetz geregelt.

Zusätzlich steht in Deutschland, auch ohne Universitätsstudium, die Psychotherapie-Erlaubnis über das Heilpraktikergesetz jedem Bundesbürger der das 25. Lebensjahr erreicht hat offen.

Die Möglichkeit der Einschränkung nur für die Ausübung der Psychotherapie im Rahmen des Heilpraktikergesetzes basiert  auf einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1993(Az. 3 C 34/90, NJW 1993, 2395 ff.) und regelt die Tätigkeit des sog. „kleinen“ Heilpraktikers, welcher nur bestimmte psychische Erkrankungen behandeln darf.

Die Durchführungsverordnung regelt das Procedere der Prüfung

Den Gesetzestext für die Durchführung der Überprüfung beim Gesundheitsamt finden Sie unter Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung, speziell wichtig ist der Punkt 8.2 für die eingeschränkte Überprüfung HP-Psych.

Die Überprüfung, ob die eingeschränkte Erlaubnis im Rahmen des Heilpraktikergesetzes im Einzelfall möglich ist, wird von dem zuständigen Gesundheitsamt am 1. Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers durchgeführt.

Wichtig: Anmeldefristen beachten:

Im Vorfeld der Prüfungsvorbereitung sollte hinterfragt werden, welche Anmeldefristen bei dem Gesundheitsamt des 1. Wohnsitzes bestehen, da diese Zeiten sehr variieren können. Es besteht auch die Möglichkeit, den Prüfungsort zu wechseln, wenn man darstellen kann, dass man an dem vom 1. Wohnsitz abweichenden Ort in Zukunft beabsichtigt, eine Praxis zu eröffnen.

Welches Gesundheitsamt entsprechend dem Wohnsitz zuständig ist finden Sie unter Gesundheitsämter bundesweite Heilpraktikerprüfung.