Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie

Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker / Heilpraktikerin Psychotherapie

 

Meine Heilpraktikerschule bietet seit 1999 Kursunterricht in Frankfurt/M.  zum Heilpraktiker / Heilpraktikerin eingeschränkt für die Psychotherapie  sowie Einzelstunden speziell zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung in Bad Homburg an.

Das aktuelles Kursangebot in Frankfurt/Main:

5 Samstage von Mai bis September 2024 betreffend die Prüfungsvorbereitung für die amtsärztliche Überprüfung  – hier finden Sie die aktuellen Kurstermine.

Ab September 2024 biete ich alle  Kurstermine zur Prüfungsvorbereitung Heilpraktiker/in Psychotherapie sowie Weiterbildung in Kurzzeitpsychotherapie in Präsenz- und Online-Form über Zoom nur noch in Kleingruppen sowie im Einzeltraining in Bad Homburg an .
Bei Interesse rufen Sie oder schreiben Sie mich bitte an: Tel.: 06172-689992 oder E-Mail: info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de.

So haben frühere Kursteilnehmer Feedback zum Prüfungsvorbereitungskurs gegeben:   Referenzen bisheriger Kursteilnehmer.

Was ist wichtig für die Prüfung?

Gesetzlich zwingende Vorgaben für die Ausbildung / Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie gibt es nicht. Es empfiehlt sich allerdings sehr, vor Anmeldung zur Prüfung, schon einige Kenntnisse in einer psychotherapeutischen Technik erlernt zu haben; die Bestehenschance vergrößert sich dadurch auf alle Fälle. Weitere Informationen zumThema unter:  was beinhaltet die Heilpraktikerausbildung Psychotherapie .

Die inhaltliche Vorbereitung auf die ämtsärztliche Überprüfung unterliegt keinen gesetzlichen Bestimmungen – jede Anwärterin / jeder Anwärter kann sich auch ohne eine Kursteilnahme zur Prüfung  anmelden.

Die persönliche Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung bei dem (je nach Wohnort zuständigen) Gesundheitsamt erhöht die Bestehens-Chancen wesentlich.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf  unter Tel.: 06172-689992 oder E-Mail unter info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de , dann bespreche Ich mit Ihnen kostenlos Ihre erfolgreiche Strategie für eine optimale Prüfungsvorbereitung .

Auch verschiedene spezielle Themen nach der bestandenen Amtsarztprüfung wie z.B. Fragen zur Praxisgründung (Finanzamt/Steuern, Werbung, Abrechnung, Rechnungsstellung etc.), Vermittlung von psychotherapeutischen Interventionstechniken können in Form eines Einzelunterrichts erfolgen.

Die Beantwortung grundlegender Fragen zum Thema Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie finden Sie unter wichtige Infos zur Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie.

Gesetzliche Bestimmungen zur Heilpraktikerprüfung

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Berechtigung zur Psychotherapie als Facharzt für psychotherapeutische Medizin (eine psychotherapeutische Zusatzausbildung aufbauend auf dem Medizinstudium ist  hierzu erforderlich) auch für psychologische Psychotherapeuten (Psychologie-Studium und Approbation) möglich. Diese psychotherapeutische Tätigkeit ist im Psychotherapeutengesetz geregelt.

Zusätzlich steht in Deutschland, auch ohne Universitätsstudium, die Psychotherapie-Erlaubnis über das Heilpraktikergesetz jedem Bundesbürger der das 25. Lebensjahr erreicht hat offen.

Die Möglichkeit der Einschränkung nur für die Ausübung der Psychotherapie im Rahmen des Heilpraktikergesetzes basiert  auf einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1993(Az. 3 C 34/90, NJW 1993, 2395 ff.) und regelt die Tätigkeit des sog. „kleinen“ Heilpraktikers, welcher nur bestimmte psychische Erkrankungen behandeln darf.

Die Durchführungsverordnung regelt das Procedere der Prüfung

Den Gesetzestext für die Durchführung der Überprüfung beim Gesundheitsamt finden Sie unter Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung, speziell wichtig ist der Punkt 8.2 für die eingeschränkte Überprüfung HP-Psych.

Die Überprüfung, ob die eingeschränkte Erlaubnis im Rahmen des Heilpraktikergesetzes im Einzelfall möglich ist, wird von dem zuständigen Gesundheitsamt am 1. Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers durchgeführt.

Wichtig: Anmeldefristen beachten:

Im Vorfeld der Prüfungsvorbereitung sollte hinterfragt werden, welche Anmeldefristen bei dem Gesundheitsamt des 1. Wohnsitzes bestehen, da diese Zeiten sehr variieren können. Es besteht auch die Möglichkeit, den Prüfungsort zu wechseln, wenn man darstellen kann, dass man an dem vom 1. Wohnsitz abweichenden Ort in Zukunft beabsichtigt, eine Praxis zu eröffnen.

Welches Gesundheitsamt entsprechend dem Wohnsitz zuständig ist finden Sie unter Gesundheitsämter bundesweite Heilpraktikerprüfung.

Gern beantworte ich alle Ihre weiteren Fragen unter Tel.: 06172-689992 oder E-Mail unter info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de