Unser Kursangebot zur Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie
Unsere Heilpraktikerschule bietet seit 1999 die Ausbildung zum Heilpraktiker / Heilpraktikerin eingeschränkt für die Psychotherapie sowie Kurse zur psychotherapeutischen Weiterbildung in 60433 Frankfurt am Main an. Unser Ausbildungsangebot umfasst:
- das Erlernen von Psychotherapiemethoden / Interventionstechniken – aktuelle Kurstermine.
- sowie eine Prüfungsvorbereitung für die amtsärztliche Überprüfung – aktuelle Kurstermine.
Hier finden Sie Referenzen bisheriger Kursteilnehmer.
Was ist wichtig für die Prüfung?
Gesetzlich zwingende Vorgaben für die Ausbildung / Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie gibt es nicht. Es empfiehlt sich allerdings sehr, vor Anmeldung zur Prüfung, schon einige Kenntnisse in einer psychotherapeutischen Technik erlernt zu haben; die Bestehenschance vergrößert sich dadurch auf alle Fälle. Weitere Informationen zumThema unter: was beinhaltet die Heilpraktikerausbildung Psychotherapie .
Unsere Kurs-Teilnehmer können sich dementsprechend, je nach persönlichem Aus- und Weiterbildungsbedarf, aus dem aktuellen Angebot das passende Kursmodul für die persönliche Ausbildung / Weiterbildung heraussuchen:
Einzelcoaching zur Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker eingeschränkt für die Psychotherapie
Verschiedene spezielle Themen wie z.B. Fragen zur Praxisgründung (Finanzamt/Steuern, Werbung, Abrechnung, Rechnungsstellung etc.), Vermittlung von psychotherapeutischen Interventionstechniken, sowie persönliche Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung bei dem (je nach Wohnort zuständigen) Gesundheitsamt sowie Supervision können auch in Form von Einzelstunden gebucht werden – Tel.: 06172-689992 oder E-Mail unter info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de .
Die Beantwortung grundlegender Fragen zum Thema Ausbildung – Weiterbildung Heilpraktiker Psychotherapie
finden Sie unter wichtige Infos zur Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie.
Gesetzliche Bestimmungen zur Heilpraktikerprüfung
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Berechtigung zur Psychotherapie als Facharzt für psychotherapeutische Medizin (eine psychotherapeutische Zusatzausbildung aufbauend auf dem Medizinstudium ist hierzu erforderlich) auch für psychologische Psychotherapeuten (Psychologie-Studium und Approbation) möglich. Diese psychotherapeutische Tätigkeit ist im Psychotherapeutengesetz geregelt.
Zusätzlich steht in Deutschland, auch ohne Universitätsstudium, die Psychotherapie-Erlaubnis über das Heilpraktikergesetz jedem Bundesbürger der das 25. Lebensjahr erreicht hat offen.
Die Durchführungsverordnung regelt das Procedere der Prüfung
Den Gesetzestext für die Durchführung der Überprüfung beim Gesundheitsamt finden Sie unter Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung, speziell wichtig ist der Punkt 8.2 für die eingeschränkte Überprüfung HP-Psych.
Die Überprüfung, ob die eingeschränkte Erlaubnis im Rahmen des Heilpraktikergesetzes im Einzelfall möglich ist, wird von dem zuständigen Gesundheitsamt am 1. Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers durchgeführt.
Wichtig: Anmeldefristen beachten:
Im Vorfeld der Prüfungsvorbereitung sollte hinterfragt werden, welche Anmeldefristen bei dem Gesundheitsamt des 1. Wohnsitzes bestehen, da diese Zeiten sehr variieren können. Es besteht auch die Möglichkeit, den Prüfungsort zu wechseln, wenn man darstellen kann, dass man an dem vom 1. Wohnsitz abweichenden Ort in Zukunft beabsichtigt, eine Praxis zu eröffnen.
Welches Gesundheitsamt entsprechend dem Wohnsitz zuständig ist finden Sie unter Gesundheitsämter bundesweite Heilpraktikerprüfung.