Infos zur Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie: was ist wichtig zu wissen?

Im Bereich der Heilpraktiker Psychotherapie Ausbildung und Prüfungsvorbereitung, die wir seit 1999 anbieten, tauchen immer wieder ähnliche Unsicherheiten bzw. Fragestellungen auf. Durch unsere Infos zur Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie möchten wir allen Interessierten Hilfestellung geben, erfolgreich auf die Prüfung zugehen zu können.

Fragestellungen vor der Anmeldung

Vor Anmeldung zur Prüfung ist es wichtig, sich ein umfassendes Bild bezüglich der grundlegenden Themen machen zu können. Bei den jeweiligen Links sind weiterführende Informationen zu finden. Gern können Sie sich auch per E-Mail info@nlp-hessen.de oder telefonisch 06172-689992 an uns wenden, falls Sie noch zusätzliche Fragen haben sollten.

Welche Vorkenntnisse sind für die Teilnahme an einer Prüfungsvorbereitung erforderlich?

Generell sind keine Vorkenntnisse notwendig, da alle theoretischen Themen in unserem Prüfungsvorbereitungskurs von Grund auf durchgearbeitet und eingeübt werden. Der Start fällt eventuell leichter, wenn die Teilnehmer schon in verwandten Bereichen wie z.B. Sozial-Pädagogik, Medizin, psychologischer Beratung gearbeitet haben oder sich mit ähnlichen Themen beruflich sowie privat auseinandergesetzt haben; eine Voraussetzung ist dies jedoch nicht. Eine weitere Möglichkeit zur Einstimmung auf den Prüfungsvorbereitungskurs besteht darin, in einem Psychiatriebuch (siehe Literaturempfehlung ) schon mal vorab zu lesen.

Gibt es gesetzliche Voraussetzungen für die Prüfung?

Im Heilpraktikergesetz, derDurchführungsordnung sowie den Richtlinien zur Durchführungsverordnung (speziell § 8.2) sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Prüfung dargestellt. Zusätzlich haben verschiedene prüfende Amtsärzte auch subjektiv unterschiedliche Auffassungen zum Thema und gestalten die Prüfung, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, nach eigenem Ermesssen. Eine Aus- bzw. Weiterbildung in zumindest einer praktisch anwendbaren Therapiemethode sollten vorliegen. Eine Zusammenfassung grundlegender Prüfungs-Erkenntnisse der letzten Jahre finden Interessierte unter Voraussetzungen zur Amtsarztprüfung.

Gibt es Wartezeiten, um zur Prüfung zugelassen zu werden?

Ja, und zwar sehr unterschiedliche. In seltenen Fällen kann dies sogar 1-2 Jahre dauern. Die meisten Prüfungsbezirke haben eine Wartefrist von 3 Monaten, manche auch nur einige Wochen. Am besten ist es, bei der zuständigen Behörde (siehe Prüfungsämter Deutschland) nachzufragen, um den aktuellen Stand der Anmeldefristen zu erfahren.

Wo kann ich mich zur Prüfung anmelden?

In der Regel wird vom Gesetzgeber der 1. Wohnsitz gefordert. Die Verwaltungsbehörden akzeptieren in der Regel auch, wenn man glaubhaft versichert, in ihrem Verwaltungsbezirk in Zukunft praktizieren zu wollen. Ansprechpartner ist ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung bzw. des Kreisamtes. In einigen Fällen (z.B. bei Wartezeiten bis zu 2 Jahren an einigen Gesundheitsämtern) ist es sogar auch ratsam, für die Prüfung eine ca. 3-4 monatige Verlegung des 1. Wohnsitzes in Kauf zu nehmen, um diesen terminlichen Verzögerungen oder anderen Unbilden wie z.B. schwieriger Prüfungsatmosphäre etc. zu entkommen. Auf alle Fälle sollte man bis zur Absolvierung der Prüfung dann auch am „neuen“ Wohnsitz angemelden bleiben, sonst kann die Durchführung der Prüfung unter Umständen vom prüfenden Gesundheitsamt abgelehnt werden.

Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen, falls ich durchfalle?

Man wird zur mündlichen Prüfung erst nach bestandener schriftlicher Prüfung zugelassen. Wenn man bei der Mündlichen durchfällt, muss in der Regel auch die schriftliche Prüfung wiederholt werden; dies aber so oft man möchte.

Wann beginnen unsere Prüfungsvorbereitungskurse?

Eine Kursreihe beginnt immer im November und April und geht über 5 Monate. Die Kursteile sind immer am Wochenende – die einzelnen Daten dazu finden Sie unter Kurstermine. Die Treffen sind 1 mal monatlich. Die meisten Teilnehmer melden sich rechtzeitug vor Beginn des Kurses beim Gesundheitsamt zur Prüfung an. Die Prüfungen der Gesundheitsämter sind immer am 3. Mittwoch im März und 2. Mittwoch im Oktober.

Wie hoch ist der Lernaufwand, wenn ich kein Vorwissen habe?

Ohne Vorwissen waren unsere Kursteilnehmer bisher erfolgreich, wenn während der Kurszeit (5 – 6 Monate) täglich 1- max. 2 Lernstunden realisiert wurden. Wie es aufgrund Ihres bestehenden Vorwissens aussieht, können Sie selbst testen und abschätzen:

Infos zur Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie – mündliche Prüfungsfragen:

https://heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de/pruefungsvorbereitung-ausbildung/muendliche-pruefungsfragen/

Infos zur Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie – schriftliche Prüfung:

https://heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de/pruefungsvorbereitung-ausbildung/pruefungsfragen/.

Testklausur

Wann werden die Prüfungen beim Gesundheitsamt durchgeführt?

In den einzelnen Bundesländern ist dies unterschiedlich geregelt. Weitere Besonderheit: In einigen Bundesländern wie z.B. Rheinland-Pfalz (Mainz-Bingen) und Saarland (Saarbrücken) erfolgt die Prüfung zentral für das gesamte Bundesland in den genannten Städten. An manchen Prüfungsorten bestehen Wartezeiten bis über 1 Jahr, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Grundlegend kann jedes Gesundheitsamt den Zeitpunkt der Prüfung nach eigenem Ermessen festlegen. Die meisten Gesundheitsämter in Deutschland verwenden für die Überprüfung den Fragenkatalog, welcher durch das Gesundheitsamt Anspach/Bayern halbjährlich neu entworfen wird und haben dadurch auch dieselben schriftlichen Prüfungstermine: 3. Mittwoch im März, 2. Mittwoch im Oktober, jeweils von 9:00 – 9.55 Uhr für 28 multiple-choice-Fragen. Hier finden Interessierte eine Probleklausur. Die Termine zur mündlichen Prüfung zum HP-Psych. werden nach bestandener schriftlicher Prüfung dem Antragsteller/der Antragstellerin mitgeteilt und können, je nach Gesundheitsamt Tage bis mehrere Monate nach der schriftlichen Prüfung sein. Je nach prüfendem Gesundheitsamt sind mündliche Prüfungszeiten von 15 Minuten bis 2 Stunden bekannt. Aus diesen Gründen ist es ratsam, sich schon im Vorfeld der Prüfung zu informieren, welche Bedingungen am eigenen 1. Wohnsitz bestehen.  

Sind die Fragenkomplexe überall in Deutschland gleich oder zumindest ähnlich, sodass die Ausbildung bei Ihrem Institut bundesweit Relevanz hat?

Speziell die mündlichen Prüfungen weichen bundesweit stark voneinander ab. Unsere Ausbildung hat Relevanz für die Prüfungen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnehmer im Kurs kommen dem entsprechend  auch aus anderen Bundesländern. Die Prüfungsinhalte sind schriftlich bundesweit identisch, mündlich weichen sie jedoch nach Maßgabe des Amtsarztes ab. Alle Inhalte, die für die bundesweit mündlichen Prüfungen wichtig sind, werden im Kurs durchgenommen und eingeübt.

Wieviel Zeitaufwand erfordert die Prüfungsvorbereitung? Ist das neben einer beruflichen Tätigkeit möglich?

Die reine Prüfungsvorbereitung zum kann in einem halben Jahr mit ca. 1-2 Lernstunden täglich mit Erfolg absolviert werden. Hilfreich für effektives Lernen ist ein Kursbesuch in unserer Heilpraktikerschule, damit die relevanten Prüfungsinhalte bekannt sind, sonst besteht die Gefahr sich zu verzetteln, und man verliert viel Zeit mit Lernthemen, die nicht prüfungsrelevant sind. Manche Teilnehmer, die beruflich oder privat zeitlich sehr belastet sind, erweitern den Zeitraum der Vorbereitung auf 12 Monate, um nach dem Kursbesuch, wenn alle Lerninhalte bekannt sind und besprochen wurden, in eigener Regie oder in Übungsgruppen mit Studien-Kollegen die Inhalte zu vertiefen. Falls noch keine Psychotherapiemethode erlernt wurde, wäre vor der Prüfung diese noch zu absolvieren – Dauer ca. 1 – 2 Jahre.

Ist das wirklich in einem halben Jahr zu schaffen?

Aus langjähriger Erfahrung mit hunderten von erfolgreichen Absolventen kann gesagt werden: Ja, es ist zu schaffen, wenn die tägliche Lernzeit von 1-2 Stunden eingehalten wird. Zusätzlich hat sich bei den Gesundheitsämtern gezeigt, dass eine Aus- oder Weiterbildung in einer Psychotherapiemethode die Erfolgschanchen erhöht. Diese Therapie-Ausbildung muss dann zum rein theoretischen Prüfungs-Vorbereitungszeitraum hinzugerechnet werden.

Welche Themen sind prüfungsrelevant?

Für die Überprüfung durch den Amtsarzt sollte man Kenntnisse in folgenden Bereichen haben: Diagnostik, Nosologie, Klassifikation psychiatrischer Krankheiten, Allgemeine Psychopathologie, Körperlich begründbare psychische Störungen, Affektive Psychosen, Schizophrene und schizoaffektive Psychosen, Wahnerkrankungen, Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten und illegalen Drogen, Suizidalität, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Psychosomatik, Ess-Störungen, Kinder– u. Jugendpsychiatrie, Sexualstörungen, Sexualabweichungen, Psychopharmako-Therapie, Sozialpsychiatrie, Prävention, Rehabilitation, Psychotherapeutische Verfahren, Psychiatrische Notfälle, Forensische Psychiatrie, Heilpraktikergesetzgebung, Allgemeines Heilpraktikerwissen. Manche Themen haben einen haben einen höheren Stellenwert in der Prüfung, manche sind eher Randthemen. In unseren Kursen gewichten wir die einzelnen Bereiche aufgrund unserer über 20-jährigen Erfahrung im Bereich der Prüfungsvorbereitung.

Welche Psychotherapieausbildungen sollten sinnvollerweise vorliegen?

Dazu macht der Gesetzgeber keine exakten Aussagen. Aus Erfahrung kann gesagt werden, daß unter den hunderten von Einzelmethoden im Bereich psychotherapeutischer Tätigkeit, jene besonders empfehlenswert sind, die auf den grundlegend anerkannten Methoden der Tiefenpsychologie sowie Verhaltenstherapie aufbauen oder damit in Verbindung stehen. Das sind z.B. Gestalttherapie, Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie, NLP-Therapie , Hypnosetherapie, Entspannungstherapie, Logotherapie etc. Aus- und Weiterbildungen die sich auf rein energetische oder kosmische Wirkprinzipien z.B. Reiki, Engelmeditationen, Reinkarnationstherapie etc. beziehen sind nicht jedem prüfenden Amtsarzt als einzige und grundlegende Psychotherapiemethode einleuchtend und nachvollziehbar.

Muss man für die Prüfung auch schon psychotherapeutische Techniken erlernt haben?

Das Heilpraktikergesetz bzw. die Durchführungsverordnung zur Prüfung macht bisher keine exakten Vorgaben hinsichtlich einer praktischen Ausbildung in einer Psychotherapiemethode. Da in den Überprüfungen durch die Amtsärzte, neben dem reinen psychiatrischen Wissen,  vermehrt auch nach praktischen psychotherapeutischen Fähigkeiten gefragt wird, macht es Sinn, vor der Prüfung zumindest einen Basiskurs in einer Psychotherapiemethode besucht zu haben. Auch eine Ausbildung in Coaching-, Gesprächsführungs, psychologischen Beratungs- und Konfliktlösungstechniken wird bei vielen prüfenden Amtsärzten als eine praktische Vorbereitung auf die psychotherapeutische Tätigkeit gewertet. Eine spätere sinnhafte und letztendlich auch erfolgreiche Tätigkeit wird generell die Ausbildung in einer Psychotherapiemethode sowie weiterführende Fortbildungen erfordern.

Wie kann man sich gut auf die Prüfung vorbereiten?

Da die schriftliche Prüfung an den meisten Prüfungsämtern auf einem jährlich neu konzipierten Fragenkatalog (28 multiple-choice-Fragen) des Gesundheitsamtes Anspach in Bayern  beruht, besteht der 1. Schritt darin, sich im Buchandel bzw. im Internet Prüfungsfragenkataloge früherer Prüfungen zu besorgen, um die grundlegende Art der schriftlichen Prüfungsfragen kennen zu lernen. Sehr wichtig ist es jedoch, vor allem hinsichtlich der mündliche Prüfungsfragen einschätzen zu können, welche spezielle Themen an den einzelnen Gesundheitsämtern bevorzugt werden, da in diesem Bereich erfahrungsgemäß große Abweichungen in Bezug auf das geforderte Wissen anzutreffen sind. Weitehin entscheidet sehr stark die grundlegende Prüfungsatmosphäre an den einzelnen Gesundheitsämter welche spezielle Vorbereitung Sinn macht, bzw. welche Bestehenschance an dem einzelnen Gesundheitsamt überhaupt besteht.. Manchmal kann unter ungünstigen Umständen ein erfolgreiches Abschneiden bei der Prüfung trotz umfassenden allgemein psychiatrischen Literaturstudiums gefährdet sein. Unsere Heilpraktikerschule bietet entsprechende Vorbereitungskurse/Einzelcoachings seit 1998 mit hoher Bestehensquote an, um sich auf die speziellen Anforderungen der einzelnen Gesundheitsämter gezielt vorbereiten zu können .

Ist ein Praktikum in einer psychiatrischen Klinik Pflicht?

Jeder prüfende Amtsarzt ist sehr erfreut, wenn die Prüflinge schon mal schwere psychiatrische Krankheitsbilder (z.B. Schizophrenien, Wahnerkrankungen, schwere Mepressionen, manisch-depressive Mischzustände, Borderline-Patienen) gesehen haben. Ein Praktikum ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Hinzu kommt, dass nur wenige Kliniken bereit sind, für angehenden Heilpraktiker Psychotherapie entsprechende Praktikaplätze bereitzustellen, bzw. die Anwärter/innen zur Prüfung wegen der eigenen aktuellen beruflichen Tätigkeit nur begrenzt Zeit haben, ein solches Praktikum zu absolvieren.

Wie hoch sind die staatlichen Gebühren für die Prüfung und wie oft kann sie wiederholt werden?

Die gesamten Gebühren für die Anmeldung zur Prüfung, die mündliche und schriftliche Prüfung sowie die Erlaubnisurkunde, betragen je nach Prüfungsort ca. 600 Euro. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Bei weiteren Versuchen fallen geringere Kosten an.

Welche Berufsbezeichnung ist erlaubt?

Da es in den letzten Jahren immer wieder zu Abmahnungen kam, ist es empfehlenswert, sich mit diesem Thema sorgfältig auseinander zu setzen. Umfassende Informationen finden Interessierte unter Berufsbezeichnung.

Welche Krankheiten dürfen behandel werden?

Grundlegend kann gesagt werden, dass der HP-Psych. nur psychische Erkrankungen (also auf keinen Fall körperliche Erkrankungen) behandeln darf. Allerdigs sind auch im Bereich der psychischen Störungsbilder Erkrankungen zu finden, die der medikamentösen ärztlichen/psychiatrischen Behandlung vorbehalten sind. Welche das im Einzelnen sind erfahren Interessierte in dem Artikel: Welche Krankheiten darf der HP-PT behandeln?

Kann ich nach bestandener Prüfung und Zulassung überall in Deutschland praktizieren?

Ja, die Praxiseröffnung ist ganz Deutschland möglich, weil das Heilpraktikergesetz ein Bundesgesetz ist.

Übernehmen Krankenkassen die Behandlungskosten?

Die Pflichtkrankenkassen (AOK, Barmer, DAK etc.) übernehmen grundsätzlich nur die Behandlungskosten approbierter psychologischer Psychotherapeuten und psychotherapeutischer Ärzte. Die privaten Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten nur, wenn dies im einzelnen Versicherungsvertrag des Patienten ausdrücklich entsprechend geregelt ist und wenn, dann meist nur im Rahmen der Gebührenordnung Heilpraktiker Psychotherapie.

Welche Chancen bestehen, in der Tätigkeit ein Einkommen zu erzielen?

Da aus den vorgenannten Gründen die Leistungen überwiegend im Selbstzahlerbereich ( üblich sind 50-90 Euro pro Stunde) abrechnen kann, braucht es in der Regel ein gutes Marketing der Praxis (speziell Internetseite, Bekanntwerden durch Vorträge etc.), eine Fokussierung auf bestimmte Patientengruppen sowie bestimmte Krankheitsbilder, um sich regional  zu etablieren. Wie bei den meisten Neugründungen in einer freiberuflichen Tätigkeit sollten unter der Bedingung täglichen aktiven Einsatzes 1-2 Jahre eingeplant werden, bis eine gewisse Bekanntheit zu Empfehlungen und somit regelmäßigen Einnahmen führt.

Was muss man beachten, wenn man eine Praxis eröffnen will?

Betreffend einer Praxiseröffnung bestehen eine Reihe ordnungsrechtlicher, finanzrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und versicherungstechnischer Fragen. Umfassend Informationen finden Interessierte unter Praxiseröffnung. Hierfür bieten wir auch die Möglichkeit zu einer Einzelstunde in Bad Homburg. Bei Interesse bitte Kontaktaufnahme unter Tel.: 06172-689992 oder E-Mail unter info@heilpraktiker-psychotherapie-hessen.de