Die Inhalte der Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

Die Heilpraktikerprüfung Psychotherapie muss bei dem für den 1. Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt werden. Hierbei ist zu beachten, dass an den verschiedenen Prüfungsorten unterschiedliche Wartezeiten bestehen – an manchen bis zu 2 Jahren. Es bestehen aktuell 2 Möglichkeiten, dieser Wartezeit auszuweichen:

a) der Prüfling verlegt seinen 1. Wohnsitz vorübergehend an einen anderen Ort (zu Verwandten, Freunden)

b) der Prüfling äußert die Absicht, an dem Wunsch-Prüfungsort später eine Praxis eröffnen zu wollen.

Bundesweite Adressen sind unter Prüfungsämter zu finden. Erste Ansprechpartner sind die jeweiligen Stadtverwaltungen oder Kreisämter.

Der Antrag zur Prüfung kann häufig auch über die Internetseite des zuständigen Gesundheitsamtes ausgedruckt werden. Dem Antrag beizulegen sind: Geburtsurkunde, ordnungsrechtliche Meldebestätigung, aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, aktuelles ärztliches Attest, Nachweis mindestens des Hauptschulabschlusses, ein tabellarischer Lebenslauf, die Angabe von psychotherapeutischen Aus- bzw. Weiterbildungskursen.

In der schriftlichen Heilpraktikerprüfung Psychotherapie  werden folgende Themen abgefragt:

psychiatrische Diagnostik und Nosologie, Klassifikation psychiatrischer Krankheiten, allgemeine Psychopathologie, körperlich begründbare psychische Störungen, affektive Psychosen, Schizophrenie und schizoaffektive Psychosen, Wahnerkrankungen, Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten und illegalen Drogen, Neurosen, Erlebnisreaktionen, somatoforme Störungen, Persönlichkeitsstörungen, Sexualstörungen, Ess-Störungen, Psychopharmakologie, Sozialpsychiatrie, Kinder- u. Jugendpsychiatrie, psychiatrische Notfälle, Suizid, psychotherapeutische Verfahren, forensische Psychiatrie, ICD 10, Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung sowie die Differentialdiagnose psychischer Erkrankungen.

An den meisten Prüfungsorten erfolgt die schriftliche Heilpraktikerprüfung Psychotherapie durch einen Multiple-Choice Bogen mit 28 Prüfungsfragen, von denen mindestens 21 richtig beantwortet werden müssen. Dafür stehen dem Prüfling 60 Minuten Zeit zur Verfügung. Diese Prüfungsfragen werden in Ansbach/Bayern entworfen und bundesweit von der überwiegenden Anzahl der prüfenden Gesundheitsämter eingesetzt. Beispiele früherer Prüfungen sind unter Testklausur HP-Psych. zu finden. 

Einige wenige Gesundheitsämter führen, abweichend von dem vorgenannten Procedere, eine Prüfung nach eigenem Ermessen durch – manche haben bis zu 40 Prüfungsfragen (entsprechend länger die Prüfungszeit), manche führen nur eine mündliche Prüfung durch; diese dauert dann in der Regel 2 Stunden.

Die mündliche Heilpraktikerprüfung Psychotherapie

An den Prüfungsorten, die das 28-Fragenmodell favorisieren, dauert die mündliche Prüfung ca. 30 – 60 Minuten. Sie erfolgt erst nach bestandener schriftlicher Prüfung, Wochen bis Monate später, je nach Zeitplan des Amtsarztes. In der mündlichen Heilpraktikerprüfung Psychotherapie werden je nach Prüfungsort unterschiedliche Anforderungen an den Bewerber auf die Therapieerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz gestellt. Häufig werden die Fehler aus der schriftlichen Prüfung thematisiert. Manche Prüfer nutzen vorgegebene Fragetabellen nach dem Zufallsprinzip. Einige Prüfer bleiben an der Oberfläche des prüfungsrelevanten Wissens, andere gehen auch in die Tiefe. Manche Prüfer legen Wert auf den Nachweis praxisbezogener Aus- und Weiterbildungen in Psychotherapiemethoden – andere nicht.

Wichtig ist auf alle Fälle, speziell für die mündliche Prüfung, die eigenen Argumente zur Motivation, der eingesetzten Methode sowie dem Patientenkreis klar zu haben und diese auch in einer kurzen, präzisen Form kommunikativ dem Prüfer vermitteln zu können. Neben der richtigen Beantwortung der Fachfragen, wird auch die „Therapeutenpersönlichkeit“ sowie die Klarheit und Eindeutigkeit des therapeutischen Konzeptes in die Bewertung mit einbezogen. Unter dem Aspekt der Sorgfaltspflicht des HP-Psych. sollte der Prüfling die Grenzen seiner Tätigkeit entsprechend seinem Ausbildungsstand deutlich machen können; z.B. wenn Traumatherapie angeboten wird – dann sollte auch eine entsprechende Ausbildung vorzeigbar sein. Eine gewisse Bescheidenheit im eigenen Anspruch wird vom Prüfer eher positiv bewertet.

Beispiele bisheriger mündlicher Prüfungsfragen sind unter mündliche Heilpraktikerprüfung Psychotherapie zu finden.

Beachtung der spezifischen Anforderungen der einzelnen Gesundheitsämter

Da jeder prüfende Amtsarzt einen eigenen Ermessensspielraum hinsichtlich der Gestaltung der Prüfung hat, ist es für ein erfolgreiches Bestehen empfehlenswert, vor der Prüfung Informationen über die Art der Durchführung, speziell für die mündliche Heilpraktikerprüfung Psychotherapie, der einzelnen Gesundheitsämter zu haben.

Weitere Information zu dem Thema unter Wie kann ich mich gut auf die Heilpraktikerprüfung für Psychotherapie vorbereiten?