Mit einem Crashkurs die Heilpraktiker Psychotherapie Prüfungsvorbereitung erfolgreich absolvieren

Da die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich einer Prüfungsvorbereitung zum Heilpraktiker Psychotherapie keine genauen Angaben machen, finden sich widersprüchliche Darstellungen zum Thema Crashkurs zur Heilpraktiker Psychotherapie Prüfungsvorbereitung im Web.

Vom Crashkurs / Intensivkurs bis zur mehrjährigen Ausbildung existieren vielfältige Formen verschiedener Anbieter. Dies führt bei den Interessenten zu häufiger Verunsicherung, welche Vorbereitung sinnvoll und empfehlenswert sei. Dieser Artikel soll die wesentlichen Informationen dazu geben, Klarheit schaffen und den Interessenten die optimale Vorbereitung ermöglichen.

Auszug aus den gesetzlichen Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes:

Zitat § 6 = betrifft den Heilpraktiker allgemein:

Für die Zulassung zur Ausübung des Berufs einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers ist weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung erforderlich; der Nachweis einer Fachqualifikation muss nicht erbracht werden; dementsprechend findet eine Fachprüfung nicht statt. Die Überprüfung hat sich vielmehr darauf zu erstrecken, ob die antragstellende  Person so viele heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Volksgesundheit wird.

Der § 8.2 = zuständig speziell für die eingeschränkte Überprüfung zum HP.-Psych. führt aus, dass in der Überprüfung durch den Amtsarzt / Amtspsychiater ermittelt  werden soll, ob die Person, welche die eingeschränkte Psychotherapieerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erhalten soll, ausreichende diagnostische Fähigkeiten In Bezug auf das einschlägige Krankheitsbild hat und die Befähigung besitzt, die Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln.

Die bisherigen Erfahrungen in den bundesweiten Prüfungen

Bisher war es an vielen Prüfungsorten ausreichend, die schriftliche Prüfung mit mindestens 75% richtiger Antworten zu absolvieren und danach in einer mündlichen Prüfung von 30 – 60 Minuten das psychiatrische Fachwissen in einem Prüfungsgespräch korrekt darzustellen. Auch in der mündlichen Überprüfung müssen (wie in der schriftlichen) mindestens 75% der Antworten richtig sein. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Themen, welche die sog. Volksgesundheit z.B. Umgang mit Suizidgefahr, Gefährdung der Patienten bei psychotischen Erkrankungen  betreffen höher bewertet werden als spezielle Fragen zu Einzelsymptomen bestimmter Krankheitsbilder.

Nach über 20 Jahren Durchführung (seit 1993) der eingeschränkten Überprüfung zum Heilpraktiker Psychotherapie zeigt sich aktuell deutlich die Tendenz, dass immer mehr prüfende Amtsärzte, zusätzlich zu der Hinterfragung des theoretisch-psychiatrischen Wissens (entsprechend der ICD 10), auch den Nachweis psychotherapeutischer Basisfähigkeiten  durch die / den Prüfungsanwärterinnen / -Anwärter fordern. In einigen wenigen Fällen wurde die Überprüfung sogar abgelehnt, da die Antragsteller keine entsprechende Aus- bzw. Weiterbildung vorweisen konnten und die bisherige berufliche Tätigkeit berufsfremd zum Bereich Psychotherapie (z.B. Steuerberater) war.

Eine wissenschaftlich anerkannte Psychotherapiemethode (Verhaltenstherapie oder Tiefenpsychologie) ist dabei nicht zwingend vorgegeben.  Solange die vorzeigbare Psychotherapiemethode auf den sog. Humanistischen Verfahren ( z.B. Gesprächstherapie, Hypnose, NLP, Transaktionsanalyse, Gestalttherapie etc. ) basiert und dem den Amtsarzt nicht zu „feinstofflich“ spirituell erscheint, wird er geneigt sein, bei akzeptablem psychiatrischen Wissen sein „ok“ zur Therapieerlaubnis zu geben. Es erfolgt in diesen Therapiemethoden (wie im § 6 der Durchführungsverordnung ausgeführt) keine Fachprüfung – wie auch? Der Prüfer müsste ja für diesen Fall in all den hunderten Psychotherapiemethoden, die möglich wären, ausgebildet sein.

Ein Praktikum in einer psychiatrischen Klinik erfreut den Amtsarzt immer – wobei zu beachten ist, dass leider nicht viele psychiatrische Kliniken dafür offen sind; daher ist es auch kein Muss für die Prüfung.

Fazit:

Alle Antragssteller, die schon Aus- und Weiterbildungen in Psychotherapiemethoden absolviert haben oder aus einem der Psychotherapie nahestehenden Beruf wir z.B. der Sozialpädagogik, dem Coaching kommen und dort eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung absolviert haben, können lediglich durch einen Crashkurs / Intensivkurs in Form einer ausschließlichen Prüfungsvorbereitung zum Heilpraktiker Psychotherapie die Prüfung erfolgreich angehen.

Allen, die aus berufsfremden Bereichen kommen und keine speziellen Weiterbildungen in Psychotherapiemethoden belegt haben, ist zu empfehlen vor der Prüfung einen Praxiskurse im Bereich der Psychotherapie zu besuchen, um zumindest leichte Störungsbilder wie z.B. Anpassungsstörungen behandeln zu können. Nur ein Prüfungsvorbereitungskurs (Crashkurs) allein wird, wenn andere praktische Erfahrungen fehlen, die Prüfer nicht überzeugen können, auch wenn die Prüfungsfragen alle korrekt beantwortet sind – langjährige Ausbildungen in einer Psychotherapiemethode werden vom Amtsarzt für den Erhalt der Therapieberechtigung allerdings nicht vorausgesetzt.

Empfehlenswerte Aus- und Weiterbildungsangebot für Heilpraktiker Psychotherapie zusätzlich zu dem Crashkurs / Intensivkurs

Wir ( das Institut für Kommunikation und Gesundheit, Bernhard Tille) bieten zusätzlich zum Prüfungsvorbereitungskurs (Intensivkurs), den wir seit 1999 mit hoher Bestehensquote in Frankfurt Main durchführen aus den vorgenannten Gründen ein Modulsystem von Aus- und Weiterbildungen im Bereich Heilpraktiker Psychotherapie an. Alle Module sind einzeln buchbar – je nach persönlichem Ausbildungsbedarf. Jeder Interessent kann auf diese Weise genau das finden, was zur erfolgreichen Vorbereitung auf die Prüfung und späteren Praxis-Tätigkeit führt:

Kostenlose Beratung bezügl. des Themas Ausbildung oder Crashkurs:
Gern können Interessierte bei uns eine kostenlose telefonische Beratung zu dem Thema Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung eingeschränkt für Psychotherapie bekommen: Tel.: 06172-689992.